Zum Hauptinhalt springen

Ermittlungsverfahren gegen Mitarbeiterinnen der Ausländerbehörde

Donnerstag, 22.11.2012

Im Zuge eines von der Ausländerbehörde am Abend des 27. Juli 2012 vorgenommenen Abschiebeversuchs sind von Dritten schwerwiegende und strafrechtlich relevante Vorwürfe gegen vor Ort anwesende Mitarbeiterinnen der Ausländerbehörde erhoben worden. Danach soll insbesondere eine Mitarbeiterin der Ausländerbehörde der von der Abschiebung betroffenen Mutter ihr Kleinkind weggenommen haben, um so die Preisgabe des Aufenthaltsorts ihrer übrigen Kinder zu erzwingen. Vor dem Hintergrund der strafrechtlichen Relevanz dieser Vorwürfe hat das Dezernat Interne Ermittlungen in Absprache mit der Staatsanwaltschaft Hamburg ein Ermittlungsverfahren eingeleitet.

Die Geschehnisse des Abschiebeversuchs waren bereits Bestandteil mehrerer kleiner Anfragen und wurden sowohl im Plenum als auch im Innenausschuss der Hamburger Bürgerschaft behandelt. Die hierbei von Senatsseite angesichts der noch laufenden Ermittlungen unter Vorbehalt geäußerten Erkenntnisse ließen dabei auf einen gänzlich anderen Ablauf der Geschehnisse schließen. Gleichwohl waren die von Dritten und auch aus Teilen der Opposition erhobenen Vorwürfe in bemerkenswerter Weise dadurch geprägt, dass unter Missachtung der Unschuldsvermutung bestehende Vorwürfe als gegebene Tatsachen in der Öffentlichkeit verbreitet wurden. Bei allem öffentlichen Interesse an einer umfassenden Aufklärung der Ereignisse widerspricht diese erfolgte Vorverurteilung nicht nur rechtsstaatlichen Grundsätzen sondern stellt zudem konkret auch eine enorme psychische Belastung der betroffenen Mitarbeiterinnen dar. In jedem Fall machen diese Geschehnisse aber eine öffentliche Kenntnisnahme der Ermittlungsergebnisse erforderlich.

 

Ich frage daher den Senat:

 

1. Wurde das vom DIE und Staatsanwaltschaft durchgeführte Ermittlungsverfahren abgeschlossen und wenn ja, mit welchem Ergebnis?

2. Welcher Geschehensablauf/ Sachverhalt ergibt sich im Hinblick auf den Abend des 27. Juli 2012 aus den im Rahmen des Ermittlungsverfahrens gewonnenen Erkenntnissen?

3. Wurde unabhängig von einer strafrechtlichen Bewertung der Vorgänge ein dienstliches Fehlverhalten festgestellt?

4. Von wem wurden die erhobenen Vorwürfe originär erhoben – war/en diese Person/en am fraglichen Abend vor Ort?

5. Welche Zeugen wurden zu welchem Zeitpunkt im Rahmen des Ermittlungsverfahrens vernommen; hat insbesondere eine Vernehmung der betroffenen Kindsmutter stattgefunden?

6. Zu welchem Zeitpunkt wurde der Fall vom DIE an die Staatsanwaltschaft Hamburg abgegeben?

7. Vollrichten die von den Vorwürfen betroffenen Behördenmitarbeiterinnen weiterhin ihren Dienst und in welcher Form ist während der laufenden Ermittlung eine Betreuung der belasteten Mitarbeiter/-innen erfolgt?