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Ernährungserziehung und ‚Schülerfirmen’

Mittwoch, 08.07.2009

Schülerinnen und Schüler verfügen nach Ansicht des Senats laut Drucksache 18/8069 nur dann nachhaltig über Kompetenzen im Bereich Ernährungsbildung, wenn gesunde Ernährung nicht nur Theorie bleibt, sondern auch im Alltag eine Rolle spielt. In diesem Zusammenhang begrüße der Senat Projekte wie das Betreiben von Schulkantinen oder Caféterien durch Schülerinnen und Schüler, sogenannte ‚Schülerfirmen’. In Drucksache 19/3051 beantwortet der Senat einige Fragen zum Thema ‚Schülerfirmen’. Hieraus ergeben sich einige Nachfragen:

1. Nach Auskunft des Senats in Drucksache 19/3051 bringen Schülerinnen und Schüler an den in der genannten Drucksache genannten Beruflichen Schulen im Durchschnitt 4,6 Stunden pro Schultag auf, an der Förderschule Billwerder Straße 4,0 und an der Förderschule Schwarzenbergstraße sogar 6,0 Stunden pro Schultag. Und dies sind ja sogar nur Durchschnittswerte. Das heißt, einige Schülerinnen und Schüler arbeiten sogar noch mehr Stunden pro Schultag. Handelt es sich hier um ein Druckfehler oder ein Missverständnis? Kann es sein, dass hier Arbeitsstunden pro Woche gemeint ist? Oder ist pro Tag und nicht „pro Schultag“ gemeint? Oder wird tatsächlich im Durchschnitt bis zu 6 Stunden pro Tag während der Schulzeit gearbeitet? Das wären ja 30 Stunden in der Woche – in der Unterrichtswoche!

2. Ist denn davon auszugehen, dass Stunden hier wenigstens 45-Minuten-Einheiten meinen und nicht 60-Minuten-Einheiten?

3. Der Senat antwortet, der Pausenverkauf basiere auf pädagogischen Konzepten, die auf die Stärkung von Selbstwirksamkeit abzielen. Auch hier muss doch ein Missverständnis vorliegen, oder verbirgt sich nach Ansicht des Senats dahinter, Schülerinnen und Schüler 30 Wochenstunden während der Schulzeit arbeiten zu lassen, tatsächlich ein pädagogisches Konzept?

4. Weiter antwortet der Senat in Drs. 19/3051, zu den von Schülerinnen und Schülern erbrachten Leistungen im Bereich der Schulverpflegung gehöre auch der Pausenverkauf. Aber selbst eine Stunde Verkauf würde mehr als zwei großen Pausen entsprechen. Entfallen bei sechs Stunden Verkauf für die Schülerinnen und Schüler dann alle Pausen, und wenn ja, wie bewertet der Senat das Bedürfnis der Schülerinnen und Schüler nach Erholung?

5. Wenn sog. ‚Schülerfirmen’ auch Bestandteil des Unterrichts sind, sind Schülerinnen und Schüler dann zu ihrer Teilnahme verpflichtet?

 

a) Dürfen Kinder unter 13 Jahren sich an Schülerfirmen beteiligen? Müssen Eltern der Arbeit ihrer Kinder in Schülerfirmen zustimmen? Wie viele der an Schülerfirmen beteiligten Kinder und Jugendliche sind unter 13, 13 bis 15, 16 bis 17 und über 18 Jahre alt? Warum gilt für die Arbeit in Schülerfirmen das Jugendarbeitsschutzgesetz offensichtlich nicht?

b) Wie kann etwas, das in den Unterrichtspausen vollzogen wird, Bestandteil des Unterrichts sein? Oder andersherum gefragt, wenn selbst die Unterrichtspausen eigentlich Unterricht sind, wann machen die Schülerinnen und Schüler denn dann mal eine richtige Pause, also eine vom Unterricht?

6. Nach Antwort des Senats werden durch die Schülerfirmen keine auf Personen bezogene Einnahmen erzielt. Heißt das, die für eine Schülerfirma Tätigen bekommen nicht einmal eine Aufwandsentschädigung? Oder werden andere Einnahmen erzielt, die nur nicht einzeln auf die Handelnden verteilt werden? Wenn nein, wie werden sie dann verteilt, oder was geschieht mit dem aus Schülerfirmen erwirtschafteten Gewinn?