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Erneut unsichere Zukunft des Zentrum für Suizidgefährdete (TZS)

Freitag, 01.10.2010

Mit einem offenen Brief hat sich der Freundes- und Förderkreiskreis des Therapiezentrums für Suizidgefährdete (TZS) am Universitätsklinikum - Eppendorf (UKE) an die Hamburgische Bürgerschaft gewandt. Mit großer Beunruhigung stellt der Freundeskreis fest, dass die Zukunft des TZS alles andere als gesichert zu sein scheint.

Der Freundeskreis hegt großen Zweifel daran, dass der Kooperationsvertrag zwischen dem UKE und der Behörde für Wissenschaft und Forschung (BWF) eingehalten wird. Laut dem Vertrag soll die „Basis für die Fortsetzung der therapeutischen und wissenschaftlichen Arbeit des Therapie-Zentrum für Suizidgefährdete (TZS)“ hergestellt und dabei die „Qualität und inhaltliche Ausrichtung des therapeutischen Angebots“ erhalten werden. Zu diesem Zweck sollen pro Jahr das UKE € 320.000 und die BWF € 130.000 (also insgesamt 450.000€) verbindlich zur Verfügung stellen.

 

Der Senat sah sich trotz diverser Nachfragen nicht in der Lage, die Frage zu beantworten, wie viel Mittel das TZS in den Jahren 2009 und 2010 vom UKE zur Verfügung gestellt hat.

In der Drucksache 19/5045 antwortet der Senat:

„Die BWF wird dem UKE voraussichtlich im Mai 2010 den vollen Finanzierungsbeitrag für 2010 in Höhe von 130.000 Euro zur Verfügung stellen.

Der Kooperationsvertrag zwischen der Behörde für Wissenschaft und Forschung (BWF) als zuständiger Behörde und dem UKE wurde am 11. Juni 2009 geschlossen. Dem TZS werden danach insgesamt jährlich bis zu 450.000 Euro vom UKE und der BWF zur Verfügung gestellt. Der vom UKE bereitzustellende Betrag kann in Abhängigkeit von den tatsächlichen Leistungsdaten des TZS angepasst werden. In 2009 lag insbesondere aufgrund der Unterjährigkeit des Vertragsabschlusses der tatsächliche Mittelbedarf des TZS für die vertraglich vereinbarten Leistungen niedriger als 450.000 Euro. Welcher Anteil der jeweiligen Finanzierungsbeiträge tatsächlich in 2009 verbraucht wurde und wie sich die Mittel auf Personal- und Sachmittel aufteilen, steht zurzeit noch nicht fest. Die BWF hat dem UKE zunächst den vollen Finanzierungsbeitrag von 130.000 Euro zur Verfügung gestellt. Nicht in 2009 verbrauchte Mittel können einer Rücklage zugeführt werden, über deren Verwendung Einvernehmen mit der BWF herzustellen ist.“

In der Drucksache 19/6021 heißt es:

„Die BWF wird dem UKE voraussichtlich im Mai 2010 den vollen Finanzierungsbeitrag für 2010 in Höhe von 130.000 Euro zur Verfügung stellen.

Hinsichtlich der Höhe des vom UKE insgesamt zur Verfügung zu stellenden Betrages kann ein konkretes Datum nicht benannt werden, da noch nicht alle planungsrelevanten Geschäftsdaten des TZS für 2010 vorliegen. Dies wird voraussichtlich Mitte des Jahres 2010 der Fall sein. Die Deckung der laufenden Kosten des TZS erfolgt unabhängig davon durch das UKE.“

Wir fragen daher erneut:

1. Wie viel Geld hat das UKE dem TZS in den Jahren 2009 und 2010 tatsächlich zur Verfügung gestellt? Bitte einzeln für die Jahre darstellen.

2. Wenn das UKE dem TZS weniger als die im Vertrag vereinbarten 450.000€ zur Verfügung gestellt hat: Mit welcher Begründung ist dies geschehen?

3. Wie viel Geld hat die BWF für das TZS dem UKE in den Jahren 2009 und 2010 tatsächlich zur Verfügung gestellt? Bitte einzeln für die Jahre darstellen.

4. Wurden in den Jahren 2009 und 2010 Rücklagen gebildet (siehe oben)? Wenn ja, in welcher Höhe? Bitte einzeln für die Jahre auflisten.

5. Wurde über deren Verwendung Einvernehmen mit der BWF hergestellt? Wenn ja, wie wurden diese Mittel in welcher Höhe in den Jahren 2009 und 2010 verwendet? Bitte einzeln für die Jahre auflisten.

6. Wie viele Stellen mit welcher Wertigkeit und welcher Profession waren von wie vielen Personen in den Jahren 2009 und 2010 besetzt? Bitte für die Jahre einzeln auflisten.

7. Wie viel Geld haben die besetzten Stellen in den Jahren 2009 und 2010 gekostet? Bitte für die Jahre einzeln auflisten.

Im Schreiben des Freundeskreises heißt es:

„ALLE Mitarbeiter des TZS werden nach gegenwärtigem Stand auf Wunsch des UKE im nächsten Jahr nicht mehr für das TZS und im Feld der Suizidprävention arbeiten. Das bedeutet offensichtlich, dass das TZS aufgelöst werden soll.

Schon jetzt soll entschieden worden sein, dass der Vertrag einer Mitarbeiterin nicht in das Jahr 2011 verlängert wird. Alle anderen Mitarbeiter mit länger laufenden Verträgen sind aufgefordert worden, sich neue Tätigkeitsfelder zu suchen.“

8. Gibt es Pläne, das TZS in seiner bisherigen Struktur und mit seinen bisherigen Beschäftigten aufzulösen?

9. Wenn ja, warum soll dies geschehen und wie sehen diese Pläne aus?

10. Wenn nein, wie soll die Arbeit des TZS zukünftig organisiert werden?

11. Wenn nein, mit wem die Arbeit des TZS zukünftig organisiert werden?

12. Trifft es zu, dass das UKE die Beschäftigten des TZS aufgefordert hat, sich andere Aufgaben zu suchen?

a. Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt sollen die Beschäftigten neue Aufgaben übernehmen?

b. Um welche Aufgaben handelt es sich dabei?

13. Wenn ja, wer soll die suizidgefährdeten Patienten zukünftig behandeln?

14. Wie soll die bisherige Arbeit des TZS in „Qualität und Ausrichtung“ ohne die bisherigen Mitarbeiter aufrecht erhalten werden?

15. Ist nicht gerade bei suizidgefährdeten Patientinnen und Patienten eine hohe Verlässlichkeit und eine enge Bindung zum Therapeuten eine wichtige Voraussetzung für eine erfolgreiche Behandlung? Wie soll dies zukünftig im TZS sichergestellt werden?

16. Wie viele Patientinnen und Patienten hat das TZS in den Jahren 2008, 2009 und 2010 behandelt? Bitte für die Jahre einzeln auflisten.

17. Welche Krankheitsbilder haben diese Patientinnen und Patienten?

Laut Kooperationsvertrag ist eine der Aufgaben des TZS u.a. die „Ambulante psychotherapeutische und psychiatrische Behandlung von akut und chronisch suizidalen Patienten, welche aufgrund der Schwere der Problematik oder der besonderen Situation nicht in der Lage sind, andere bestehende Behandlungsangebote wahrzunehmen und für die sonst nur eine stationäre Krisenintervention die Alternative wäre“.

18. Welche anderen ambulanten Angebote soll diese Patientengruppe in Hamburg wahrnehmen?

19. Welche Angebote in Hamburg wird es nach der „Integration“ des TZS in die psychiatrische Klinik geben, die aus Angst vor der Psychiatrie eine psychiatrische Klinik nicht aufsuchen können?

20. Trifft es zu, dass bereits zum Jahr 2011 der Vertrag einer Mitarbeiterin nicht verlängert wird?

21. Wenn ja, wer soll die von ihr betreuten Patientinnen und Patienten zukünftig behandeln?

Das TZS leistet wichtige Arbeit auf dem Gebiet der Behandlung, Forschung und Prävention suizidalen Erlebens und Verhaltens.

22. Welche Aktivitäten hat das TZS

a. auf dem Gebiet der Suizidprävention,

b. bei den Angeboten für Hinterbliebene und Angehörige

c. bei der Fort- und Weiterbildung

d. der Beratung von Experten

e. bei der Öffentlichkeitsarbeit und

f. bei der Entwicklung der Verbesserung der Versorgungssituation suizidgefährdeter älterer Menschen

in den Jahren 2008 und 2009 unternommen? Bitte einzeln auflisten.

19. Wie und durch wen sollen diese Aufgaben zukünftig erfüllt werden?

In dem Schreiben des Freundeskreises heißt es:

„In den Antworten des Senats auf die schriftlichen kleinen Anfragen der Bürgerschaft wurde mehrfach der Plan einer räumlichen und organisatorischen Integration des TZS in die neuen Räume der Klinik für Psychiatrie und Psychotherapie des Universitätsklinikums Hamburg-Eppendorf genannt. Leider hat der Senat nun mit dieser Begründung beschlossen, die von der FHH zur Verfügung gestellten Mittel ab 2012 um 75.000€ gekürzt werden.“

23. Trifft es zu, dass die Mittel für das Jahr 2012 um 75.000 € gekürzt werden sollen?

a. Wenn ja, warum?

b. Wenn nein, gibt es andere Pläne die Zuwendungen für das TZS zu kürzen?

Am 2. Juni 2009 wurde zwischen dem UKE und der BWF ein Kooperationsvertrag unterschrieben, der „die Basis für die Fortsetzung der therapeutischen und wissenschaftlichen Arbeit des TZS“ herstellen soll. Ferner soll „die Qualität und inhaltliche Ausrichtung des therapeutischen Angebots“ dabei erhalten bleiben. Der Vertrag endet bis zum 31.12.2012 und steht unter dem Vorbehalt der Bereitstellung von Haushaltsmitteln durch die Bürgerschaft für die Jahre ab 2011.

24. Wurde der o.g. Kooperationsvertrag von einem der Vertragspartner gekündigt? Wenn ja, von wem und wann?

25. Verfügt der Senat bzw. das UKE Informationen darüber, ob die Bürgerschaft in den Haushaltsberatungen 2011/12, die im April 2011 stattfinden werden, dem TZS weiterhin Mittel gemäß dem Kooperationsvertrag zur Verfügung stellen wird oder nicht? Wenn ja, welche Informationen sind dies?

26. Wäre eine Auflösung des TZS in seiner bisherigen Struktur und Arbeitsweise eine Vertragsverletzung des o.g. Kooperationsvertrages? Wenn ja, werden die bisherige Struktur und die Arbeitsweise des TZS dennoch aufgelöst? Wenn ja, welche Folgen hätte eine Vertragsverletzung?