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Erneute Fällungen auf dem Gelände des Rest-Buchenhofwaldes -wird somit der Schutz der dortigen Bäume faktisch untergraben?

Mittwoch, 08.12.2010

Zwischen dem 9. Februar und dem 12. Februar 2010 wurden in Iserbrook auf dem Gelände des Buchenhofs an der Osdorfer Landstraße 372/374 durch den Bauverein der Elbgemeinden eG (BVE) eine nicht bekannte Anzahl an Bäumen in einem über 200 Jahre alten, naturbelassenen Buchenwald gefällt. Die Teilzerstörung dieses Biotops erfolgte, obwohl sich die Bürgerinitiative Rettet den Buchenhof-Wald für den vollständigen Erhalt des Waldes eingesetzt hat und mit einem Bürgerbegehren erfolgreich war. Über die Anzahl der bisher gefällten und noch zu fällenden Bäume herrscht mittlerweile Unsicherheit, da gegenüber der Öffentlichkeit immer wieder andere Zahlen genannt werden.

 

In meiner jüngsten Anfrage zum Buchenhofwald (vgl. Drucksache 19/6924), hatte der Senat erklärt, dass der bislang verbliebende südliche Teil des Buchenhof-Walds aufgrund einer vorliegenden Verpflichtungserklärung nach § 79 Hamburgische Bauordnung (Baulast) nicht bebaut werden darf. Baumfällungen wären nur unter Beachtung des besonderen Artenschutzes nach dem Bundesnaturschutzgesetz im Zusammenhang mit einer Ausnahmegenehmigung nach der Baumschutzverordnung möglich.

 

Im November kam es im Buchenhofwald zu weiteren Fällungen. Vor Ort entsteht der Eindruck, dass durch solche Fällungen der politisch gewünschte Schutz der verbleibenden Bäume ad absurdum geführt und somit ein naturschutzfachliches Hindernis für weitere Bebauungsvorhaben bald entfallen könnte. Denn bei Entfernung der Bäume entfällt ein Hindernis für etwaige weitere Bauvorhaben auf diesem Gelände.

Der Bauverein der Elbgemeinden eG hat beim Bezirksamt Altona einen Nachlass herausgehandelt, da er die ihm ausgestellte Fällgenehmigung nicht in vollem Maße ausgenutzt hat. Trotzdem fanden und finden weitere Fällungen statt.

 

Daher frage ich den Senat:

 

1.) Welchen Rechtscharakter hat ein begünstigender Verwaltungsakt, wenn der Begünstigte ihn nicht vollumfänglich ausgenutzt und entsprechend eine Minderung der Ausgleichszahlungen, bzw. Gebühren ausgehandelt hat?

2.) Darf in Hamburg ein begünstigender Verwaltungsakt vollumfänglich ausgenutzt werden, selbst wenn der Antragsteller eine Reduzierung von Ausgleichszahlung und Gebühren erwirkt hat, und damit seinen Willen Kundgetan hat, den Verwaltungsakt nicht weiter ausnutzen zu wollen?Wann hat der BVE gegenüber dem Bezirk Altona angekündigt, gegen sein ursprüngliches Handeln weitere Bäume zu fällen, wie konkret war diese Ankündigung. Hat der BVE bei dieser Ankündigung bestätigt, die Anforderungen des Baumgutachtens und der Fällgenehmigung einhalten zu wollen?Wer hat die durchgeführten Fällungen wann beauftragt?Wann wurden die Fällungen konkret durchgeführt?

6.) Wie viele Bäume sind im Frühjahr gefällt worden, wie viele Bäume sind im November gefällt worden und wie viele Bäume sollen noch gefällt, bzw. baumpflegerisch behandelt werden?

7.) Welche Bäume sollen konkret wann auf dem Gelände des Buchenhof-Waldes gefällt, bzw. baumpflegerisch behandelt werden?

8.) Gibt es Indikatoren, ab wann der Rest Buchenhof-Wald durch die weiteren Fällungen in seinem Bestand gänzlich gefährdet ist? Wie und von wem werden diese Indikatoren definiert und beobachtet?

9.) In welcher Form ist das der Fällgenehmigung zu Grunde liegende Gutachten von Sommer 2009 für die Öffentlichkeit zugänglich?

10.) Falls das Gutachten bisher der Öffentlichkeit nicht zur Verfügung gestellt werden konnte: Warum wurde das Gutachten bisher der Öffentlichkeit nicht zur Verfügung gestellt? Bitte ausführen.

11.) In welcher Form wird durchgesetzt, dass im Rahmen der Fällungen nicht gegen Vorgaben der Fällgenehmigungen und den Inhalten des Baumschutzgutachtens verstoßen werden kann?

12.) Wie viele Bäume von den gefällten Bäumen hatten einen Durchmesser von mehr als 95cm?

13.) Welches Amt oder welche Abteilung ist zuständig für die Kontrolle der Einhaltung der Auflagen, die gegenüber dem Bauverein der Elbgemeinden in der Fällgenehmigung gemacht wurden?

14.) Ist dieses Amt oder diese Abteilung kapazitätsmäßig so ausgestattet, dass die Kontrolle auch durchgeführt werden konnte? Wann wurde die Kontrolle durchgeführt? Gibt es für die durchgeführte Kontrolle einen Aktenvermerk?

15.) Die Fällungen im Buchenhofwald betreffen einen Waldbereich, der laut früheren Senatsaussagen von Fledermäusen als Sommerquartier genutzt wird. Wie verträgt sich dies mit den vorgenommenen Fällungen? Bitte ausführen.