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Erteilung von Wohnberechtigungsscheinen, Dringlichkeitsscheinen und Dringlichkeitsbestätigungen in den Jahren 2008 bis heute

Montag, 04.10.2010

Die Wohnungsmarktsituation ist äußerst angespannt. Berichte von Einzelpersonen, Beratungsstellen und Einrichtungen legen die Vermutung nahe, dass die Wohnraumversorgung auch bei Personen mit Wohnberechtigungsscheinen, Dringlichkeitsscheinen und Dringlichkeitsbestätigungen zunehmend eine unüberwindbare Herausforderung darstellt. Die Antwort auf meine Anfrage 19/6746 kann diese Vermutung nicht klären. Evtl. war die Fragestellung und/oder die Darstellung der Antwort ungeeignet.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. Für wie viele Haushalte wurden in den Jahren 2008, 2009 und 2010, aufgeschlüsselt nach Bezirksämtern, Wohnberechtigungsscheine ausgestellt? Bitte die Antwort auf diese und die folgenden Fragen wie in Drs. 19/7993 darstellen.

2. Wie viele Haushalte (gesamt und prozentuale Versorgungsquote) wurden in den Jahren 2008, 2009 und 2010 aufgrund eines Wohnberechtigungsscheins mit Wohnraum versorgt?

3. Für wie viele Haushalte wurden in den Jahren 2008, 2009 und 2010, aufgeschlüsselt nach Bezirksämtern, Dringlichkeitsscheine ausgestellt?

4. Wie viele Haushalte (gesamt und prozentuale Versorgungsquote) wurden in den Jahren 2008, 2009 und 2010 aufgrund eines Dringlichkeitsscheins mit Wohnraum versorgt?

5. Für wie viele Haushalte wurden in den Jahren 2008, 2009 und 2010, soweit möglich aufgeschlüsselt nach Bezirksämtern, Dringlichkeitsbestätigungen ausgestellt?

6. Wie viele Haushalte (gesamt und prozentuale Versorgungsquote) wurden in den Jahren 2008, 2009 und 2010 aufgrund einer Dringlichkeitsbestätigung mit Wohnraum versorgt?