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Europabeauftragte an Hamburger Schulen: Kür oder Pflicht?

Dienstag, 24.03.2009

Europabeauftragte an Hamburger Schulen können einen wichtigen Beitrag dazu leisten, dass die Vorteile und Angebote der Europäischen Union für junge Menschen und für Schulen besser bekannt und in vollem Umfang genutzt werden.

Ich frage den Senat:

1. Wie viele und welche allgemeinbildenden und beruflichen Hamburger Schulen verfügen seit wann über einen „Europabeauftragten“ bzw. einen „Beauftragten für internationale Kontakte? (Bitte auflisten)

2. In welchem Umfang sind jeweils für diese Beauftragten Funktionszeiten vorgesehen?

3. Sind die Europabeauftragten bzw. Beauftragten für internationale Kontakte untereinander vernetzt?

a. Wenn ja, wie?

b. Wenn nein, warum nicht?

4. Hält es der Senat bzw. die Behörde für Schule und Berufsbildung für erforderlich, dass jede Hamburger Schule eine(n) Europabeauftragten hat?

a. Wenn ja, wie wirkt die zuständige Behörde auf die Schulen ein, damit diese eine solche Stelle einrichten?

b. Wenn nein, warum nicht?

5. Welche Beratungs- und Unterstützungsangebote für Europabeauftragte bzw. Beauftragte für internationale Kontakte der Schulen hält die Behörde für Schule und Berufsbildung vor?

6. Gibt es in den Schulen Arbeitsgruppen/Projektgruppen/Arbeitsgemein-schaften, die sich mit dem Thema „Europa“ befassen? Wenn ja, in welchen Schulen und mit welchen Inhalten?

7. Welche Informationsveranstaltungen zu schulbezogenenEU-Programmen hat das Institut für Lehrerfortbildung (LI) mit welcher Resonanz im Jahr 2008 für Hamburger Schulen durchgeführt und welche Veranstaltungen sind für 2009 geplant?

8. Ist der für Herbst 2008 angekündigte Leitfaden „Europa in der Schule“, der als Ergebnis der Arbeitsgruppe bei der Europa Union erstellt wurde, inzwischen veröffentlicht worden?

a. Wenn ja, wann, durch wen und in welcher Auflage?

b. Wenn nein, wann ist damit denn nun zu rechnen?