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Fachhochschulabsolventen und Promotion

Donnerstag, 19.11.2009

In Ziffer 2.3. des Beschlusses der Kultusministerkonferenz vom 10.10.2003 i.d.F. vom 18.09.2008 „Ländergemeinsame Strukturvorgaben gemäß § 9 Abs. 2 HRG für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen“ heißt es: „Masterabschlüsse, die an Universitäten und gleichgestellten Hochschulen oder an Fachhochschulen erworben wurden, berechtigen grundsätzlich zur Promotion.“

Im Koalitionsvertrag von 2008 zwischen der CDU und der GAL heißt es auf Seite 19: „Die HAW soll für einzelne Exzellenzbereiche in einem Modellversuch die Promotionsbefugnis erhalten.“

Die KMK-Forderung scheint in Hamburg kaum umgesetzt zu sein. Schritte zur Umsetzung der genannten Passage des Koalitionsvertrages sind nicht erkennbar.

 

Ich frage deshalb den Senat:

1. Unter welchen Bedingungen können Fachhochschulabsolventen an welcher Hamburger Hochschule promovieren?

2. Wie viele Fachhochschulabsolventen haben jährlich seit 2000 an welcher Hamburger Hochschule promoviert?

3. Hält der Senat mit dem gegenwärtigen Zustand die o.g. Forderung der KMK für ausreichend umgesetzt?

4. Wenn ja: Wie begründet der Senat diese Einschätzung?

5. Wenn nein: Was plant der Senat, um die Forderung der KMK zu erfüllen?

6. Was hat der Senat bisher unternommen, um die o.g. Forderung des Koalitionsvertrages umzusetzen?

7. Welche Haltung heben die anderen Hamburger Hochschulen zu dieser Forderung des Koalitionsvertrages eingenommen?

8. Wann und in welcher Form ist mit einer Umsetzung dieser Forderung des Koalitionsvertrages zu rechnen?