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Fährlässige Gesundheitsgefährdung durch verschimmelte Schulcontainer? Weitere Nachfragen zu den vorliegenden Senatsantworten

Montag, 10.08.2009

Die Senatsantworten auf unsere Anfrage zu den Überprüfungen der Schulcontainer an der Harburger Grundschule Bunatwiete-Maretstße (vgl. Drucksache 19/3503) geben Anlass zur Sorge. Der Senat führte aus, dass während der Unterrichtsstunden der C02-Wert mit 2800 ppm Dimensionen annimmt, die konzentrationsstörend und gesundheitsgefährdend sind. Im PVC-Belag wurde Weichmacher im Staub nachgewiesen und an einigen Fußleisten wurde sogar Schimmel gefunden. Pikant dabei ist, dass der Senat die fachlichen Anforderungskriterien nicht offen legt, sondern auf allgemeine Bestimmungen im § 3 der Hamburgischen Bauordnung. Dieser besagt folgendes:

(1) Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instand zu halten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen nicht gefährdet werden und keine unzumutbaren Belästigungen entstehen können. Sie müssen ihrem Zweck entsprechend ohne Missstände zu benutzen sein.

 

(2) Bauprodukte und Bauarten dürfen nur verwendet werden, wenn bei ihrer

Verwendung die baulichen Anlagen bei ordnungsgemäßer Instandhaltung während einer dem Zweck entsprechenden angemessenen Zeitdauer die Anforderungen dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes erfüllen und gebrauchstauglich sind.

Dass die Gesundheit der Schülerinnen und Schüler nicht gefährdet werden sollte, steht außer Frage. Aus dieser allgemeinen Aussage lassen sich jedoch keine fachlichen Richtlinien ablesen, wie viel Platz beispielsweise den Schülerinnen und Schülern zugemessen werden. Es erstaunt weiterhin, dass der Senat hier keine regelmäßigen Überprüfungen vornimmt, sondern auf Rückmeldungen der betroffenen Schulen setzt und hier die Schulleiter in die Pflicht nimmt. Diese müssen die Gefährdungsbeurteilungen für die Schüler und Lehrer durchführen, die erforderlichen Schutzmaßnahmen ermitteln, mit den vorhandenen Mitteln umzusetzen sowie dies alles zu dokumentieren, wozu auch auf der Homepage der Behörde für Bildung und Sport (BBS) entsprechende Materialien zu finden sind. Allerdings reicht deren ist an den meisten Hamburger Schulen noch immer keine Gefährdungsbeurteilung erfolgt: Eine Schulung der Schulleitungen sowie der unterrichtenden Lehrer ist bei einer solchen Verantwortungszuweisung durch den Senat geboten; sie benötigen dazu auch entsprechende Schulungsmaterialien.

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

1. Wie groß sind die Schulcontainer an der Grundschule Bunatwiete-Maretstraße und welcher Räume stehen den unterrichteten Klassen zur Verfügung? Bitte um Angabe in m².

2. Wie groß sind die unterrichteten Klassen in den besagten Schulräumen?

3. Von welchen Firmen wurden bzw. werden die Schulcontainer angemietet?

4. Wurden die in der Drucksache 19/3503 angegeben 17 Schulstandorte mit Schulcontainern des gleichen Anbieters ausgestattet?

Wenn ja, um welchen handelt es sich und warum? Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?

5. Handelt es sich bei allen in der Drucksache 19/3503 angegeben 17 Schulstandorten mit Containern um den gleichen Typ?

Wenn ja, um welchen handelt es sich und warum? Wenn nein, aus welchen Gründen nicht?

6. Ist bei denen vom Senat genannten 17 Schulstandorten geplant, dass die Schulcontainer nur temporär genutzt werden sollen?

Wenn ja, bis wann? Bitte nach Schulstandort einzeln aufzählen, gerne auch tabellarisch. Wenn nein, wo und warum ist dies als Dauerlösung geplant?

7. Seit wann sind die Container in den 17 genannten Standorten aufgestellt? Bitte für jeden Standort einzeln darstellen

8. Wie viele Container stehen an den 17 Standorten? Bitte für jeden Standort einzeln darstellen

9. Wie viele Klassen- bzw. Unterrichtsräume befinden sich in diesen Containern? Bitte für jeden Standort einzeln darstellen.

10. Bis wann sollen die Container aufgelöst und die Schüler wieder in normalen Unterrichtsräumen unterrichtet werden? Bitte für jeden Standort einzeln darstellen

11. Hat die Unfallkasse Nord bereits in der Vergangenheit Messungen an Hamburger Schulen vorgenommen? Wenn ja, an welchen, mit welchem Ergebnis und wer hatte die entsprechenden Messungen veranlasst. Bitte ab dem Jahre 2005 berichten, gerne auch tabellarisch.

12. Der Senat führt in der Drucksache 19/3503 bzgl. der Erkennung etwaiger Schäden folgendes aus:

„Die für den Unterricht verantwortlichen Lehrkräfte und Schulleitungen sind gehalten, erkennbaren Störungen nachzugehen und gegebenenfalls weitere Untersuchungen zu veranlassen“.

a) Wie werden die Schulleiter sowie die Lehrerinnen und Lehrer dahingehend geschult werden, dass diese die entsprechenden Gefährdungen erkennen können?

Wenn ja, wie, durch wen und mit welchen Schulungsmodulen? Bitte ausführen. Wenn nein, warum nicht?

b) Was versteht der Senat bzw. der Senat in diesem Zusammenhang unter „erkennbaren Störungen“?

13. Übernimmt das Amt für Arbeitsschutz in diesem Zusammenhang Unterstützungsleistungen? Wenn ja, welche und wie wird diese Unterstützung durch die BSB entgolten? Bitte mit Gesamtsumme und Haushaltstitel in dem vergangenen und aktuellen Doppelhaushalt benennen. Wenn nein, warum nicht?

14. An welchen Standorten in Hamburg sind Kindergärten und Kinderhorte in Containern untergebracht? Bitte aufzählen.

15. Warum ist diese Unterbringungsform gewählt worden? Wenn es sich um eine temporäre Unterbringung handelt, bis wann ist diese geplant?

16. Welche Haushaltsmittel sind für die Aufstellung und Wartung der Schulcontainer den Doppelhaushalt 2009/2010 veranschlagt? Bitte um getrennte Nennung der Titel sowie der jeweiligen Gesamtsummen.