Zum Hauptinhalt springen

Fällungen im Buchenhofwald: Von Schwarz-Grün bei noch offenen rechtlichen Fragen durchgeführt?

Montag, 17.05.2010

Die Senatsantworten zu meine Anfragen zum Buchenhofwald (vgl. die Drucksachen 19/4108, 19/4172, 19/5124, 19/5379, 19/5432 und 19/6016) werfen vor Ort immer wieder Fragen auf. Wo sich bis vor wenigen Wochen noch ein alter, zweihundertjähriger Baumbestand befand, ist heute von diesem kulturhistorischem Kleinod auf einer nicht unbeträchtlichem Fläche nur noch eine große abgeholzte Fläche. Sowohl der BUND Hamburg als auch der NABU Hamburg warnten u.a bei einer Bürgerdemonstration gegen die vom Senat angeordneten Fällungen vor der Entwicklung, dass Naturschutz in Hamburg unter Schwarz-Grün bald gar keine Rolle mehr spielen könne.

Daher frage ich den Senat:

1.) In der Drucksache 19/5124 führt der Senat aus, dass das betroffene Grundstück 31.445 m2 groß sei. Diese Größe sei nach Drucksache 19/606 nicht groß genug für eine Umweltverträglichkeitsprüfung.

a) Wie groß müsste nach geltendem Recht ein in vergleichbarer Art und Lage gelegene Grundstück sein, damit eine Umweltverträglichkeitsprüfung zwingend notwendig wird?

b) Wird dabei nur die tatsächlich bebaute Grundstückgröße zur Prüfung herangezogen wird?

c) Wie wird in dem Fall verfahren, wo Grundstücke bspw. nur punktuelle Berührungspunkte mit dem Grundstück haben, wenn sie z.B. auf Stelzen stehen?

2.) Der Senat führt in der Drucksache 19/6016 aus, dass der Buchenhofwald sich zwar zum Zeitpunkt der Fällungen im Eigentum der Freien und Hansestadt Hamburg befand, davor sich jedoch im Privateigentum befand.

Wann wurde der Buchenhofwald von der Freien und Hansestadt Hamburg erworben?

3.) In der Drucksache 19/6016 führt der Senat weiter aus, dass dem Bezirksamt Altona aufgrund der Fällungen im Buchenhofwald 235.200 Euro zur Verfügung gestellt werden, welche für Naturschutzmaßnahmen im Bezirk Altona genutzt werden sollen. Die entsprechenden Maßnahmen sollen vom Bezirksamt der Bezirksversammlung vorgelegt werden.

a) Sind die 235.200 Euro ausschließlich für Naturschutzmaßnahmen im Bezirk Altona vorgesehen? Wenn nein, warum nicht und für welche anderen Zwecke werden diese verwendet? Bitte ausführen.

b) Um welche Naturschutzmaßnahmen handelt es sich dabei im Einzelnen? Bitte ausführen.

c) Wann werden diese Naturschutzmaßnahmen der Bezirksversammlung voraussichtlich vorgestellt?

d) Sind die Fraktionen bzgl. der Maßnahmenauswahl der Naturschutzmaßnahmen beteiligt? Wenn ja, wann und wie? Wenn nein, warum nicht?

4.) Wurde der Buchenhofwald der Freien und Hansestadt Hamburg mit Auflagen für dessen Nutzung und Pflege verkauft? Wenn ja, mit welchen?

5.) Auf dem Gelände des Buchenhofwaldes befindet sich ein historisches Gebäude.

a) Steht dieses unter Denkmalschutz?

b) Wie ist dessen Nutzung aus?

6.) Gibt es von Seiten des BVE Bestrebungen, dieses Gebäude zu erwerben oder/und abzureißen?

7.) Steht nach Kenntnis des Senates heute noch das gesamte Bauvolumen oder ist dem Senat bekannt geworden, dass bereits ein Teil der Stallungen abgerissen wurden?

8.) Gibt es nach Kenntnis der zuständigen Behörden juristische Auseinandersetzungen bzw. Gerichtsverfahren, welche den Buchenhofwald, Teile von ihm, das dort bestehende Gebäude oder dem Denkmalschutz beinhalten? Wenn ja, wie viele und mit welchem Inhalt? Bitte ausführen, ggf. auch tabellarisch.

9.) Gab es zu dem Buchenhofwald nach Kenntnis der zuständigen Behörden gerichtliche Auseinandersetzungen? Wenn ja, welche mit welchem Inhalt und Ausgang? Bitte darstellen, ggf. auch tabellarisch

10.) Hat der Senat Kenntnisse darüber, ob die Europäische Kommission sich mittlerweile mit der Eingabe, den Buchenhof-Wald betreffend, beschäftigt. Wenn ja – wann rechnet der Senat mit einer Entscheidung der Kommission?

11.) Der Senat führt in der Drucksache 19/6016 aus, dass für die auf dem Gelände sich befindenden Fledermäuse auf den Baumbestand im südlichen Teil des Grundstücks Ersatzquartiere geschaffen worden sind.

a) Wie wurden diese geschaffen? Bitte ausführen.

b) In der Drucksache 19/5379 führt der Senat aus, dass vor Ort keine Winterquartiere von Fledermäusen gefunden wurden. Wie erklärt sich die zuständige Behörde dies? Bedeutet dies, dass es vor Ort keine Fledermäuse mehr gibt?

c) In der Drucksache 19/4172 führt der Senat aus, dass der artenschutzfachliche Fachbeitrag ergeben habe, dass die ökologische Funktion der Fortpflanzungs- oder Ruhestätten für die betroffenen Vögel und Fledermäuse im räumlichen Zusammenhang erfüllt wird, wenn die Bäume im südlichen Bereich des Geländes erhalten bleiben.

Steht diese Aussage nicht im Widerspruch zu der Erkenntnis in der Drucksache 19/5379, dass vor Ort keine Winterquartiere von Fledermäusen gefunden werden konnten?

Wenn ja, was für Konsequenzen ergeben sich hieraus? Wenn nein, warum nicht?