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Fahrrinnenanpassung (23)

Donnerstag, 12.08.2010

Das Verhalten des Senats zum Projekt der Fahrrinnenanpassung, das für die Zukunftsfähigkeit des Hamburger Hafens lebensnotwendig ist, gibt Anlass zu erheblichen Zweifeln am tatsächlichen, einvernehmlichen Wollen und der Fähigkeit des Senats, dieses Projekt erfolgreich und zeitgerecht zu realisieren; denn:

- Einzelne Senatsmitglieder haben immer wieder unterschiedliche und einander widersprechende Erklärungen zur Zeitplanung auch gegenüber internationalen Kunden des Hamburger Hafen abgegeben (s. Drs. 19/5109; 19/5059; 19/4908; 19/5905).

- Der zuständige Senator für Wirtschaft und Arbeit hat sich – erstmalig in der Hamburger Hafengeschichte hinsichtlich eines sog. Elbvertiefungsprojektes - aus der politischen Verantwortung für die Realisierung des Projektes verabschiedet. Gegenüber der internationalen Kundschaft des Hafens gibt er schriftliche Erklärungen ab, die schon nach wenigen Tagen und Wochen nicht mehr zutreffen (s. Drs. 19/4802¸ 19/5129).

- Die Senatskanzlei hat ganz offenkundig hinter dem Rücken der Öffentlichkeit und des Senators der Behörde für Wirtschaft und Arbeit (CDU) konkrete Bestrebungen eingeleitet und Gespräche geführt, um eine den Bedarfen des Hafens nicht entsprechende „Elbvertiefung light“ in Gang zu setzen (Drs. 19/6129; 19/6448).

- Erst auf mehrfaches Nachfragen informiert der Senat die Fachöffentlichkeit über Risiken, die Hamburger Regierungsmitgliedern durch entsprechende Vermerke lange bekannt sind (Drs. 19/5510).

- Die Bundeskanzlerin (CDU) erklärt gegenüber internationalen Kunden des Hamburger Hafens in China, dass wegen der gemeinsamen Regierung mit den Grünen in Hamburg wenig Hoffnung auf eine baldige Elbvertiefung bestünde; der Senat hat hiervon nach eigenem Bekunden erst aus der Presse erfahren und sich i.ü. dazu nicht weiter gekümmert (Drs. 19/6792).

 

Dieses Verhalten des Senats und die jüngst abgeschlossene öffentliche Auslegung sowie der Ablauf der Einwendungsfrist der bzw. zur 3. Planänderung geben Veranlassung zu folgenden Nachfragen an den Senat:

 

1. Wie viele Einwendungen sind zur 3. Planänderung gegenüber den zuständigen Behörden insgesamt eingegangen?

 

2. Ergeben sich aus den Einwendungen nach Kenntnis und/oder Bewertung

- des Senats

- des Senators und/oder Staatsrates der Behörde für Wirtschaft und Arbeit

- der zuständigen Behörde

- der zuständigen Hamburger Planfeststellungsbehörde

- der Hamburg Port Authority

 

Risiken hinsichtlich der Einhaltung des letzten gültigen Zeitplanes?

 

 

3. Gibt es Informationen, ob bei der WSD-Nord Risiken hinsichtlich der Einhaltung des letzten gültigen Zeitplanes gesehen werden?

 

4. Wenn Risiken gesehen werden, welche sind dies und welche Auswirkungen können diese auf den Zeitplan haben?(bitte quantifizieren)

 

5. Seit wann ist dies den oben genannten Personen/Institutionen im einzelnen bekannt?

 

6. Ergeben sich nach Kenntnis und/oder Bewertung

- des Senats

- des Senators und/oder Staatsrates der Behörde für Wirtschaft und Arbeit

- der zuständigen Behörde

- der zuständigen Hamburger Planfeststellungsbehörde

- der Hamburg Port Authority

aus anderen Gründen Risiken hinsichtlich der Einhaltung des letzten, gültigen Zeitplanes?

a) Wenn ja, welches sind im einzelnen die Gründe?

b) Seit wann sind diese wem bekannt?

c) Welche zeitlichen Bearbeitungsbedarfe ergeben sich hieraus, wie sieht ggfs. ein neuer Zeitplan aus und wann wird der Entwurf des Planfeststellungsbeschlusses vorliegen?

d) Wann ist aus heutiger Sicht mit dem Beginn der Maßnahme im günstigsten Fall und wann im "worst-case-Fall" zu rechnen?

 

7. Liegen derzeit schon Ergebnisse der Ausschreibungen für die Deich- und Vorlandarbeiten im Otterndorfer Bereich vor?

 

8. Wenn ja, in welcher Größenordnung liegen diese? Bestehen nennenswerte Abweichungen zur Kostenschätzung? Wenn ja, in welcher Größenordnung liegen diese?