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Fahrrinnenanpassung (24)

Freitag, 01.10.2010

Senator Karan hat in der Zeitung „Bild“ vom 28.9.2010 erklärt, dass der Planfeststellungsbeschluss zur Fahrrinnenpassung im Herbst 2010 vorliegen werde - nach den bisherigen Antworten des Senats zu meinen Anfragen zur Fahrrinnenanpassung also bis spätestens den 21.12.2010. Laut Mitteilung der Pressestelle des Senats vom 25.3.2010 geht der Senat davon aus, noch in 2010 mit vorgezogenen Teilmaßnahmen beginnen zu können.

 

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

 

1. Hat es nach Auffassung des Senats/zuständigen Senators/zuständigen Behörde bisher einen reibungslosen Verlauf der gesamten Genehmigungsphase gegeben?

 

Wenn nein: Inwiefern nicht, welche Verfahrens-, welche formellen und welche materiellen Aspekte (bitte im einzelnen konkret aufführen) waren nicht „reibungslos“ und welche konkreten Auswirkungen auf das Verfahren (z.B. Zeitplan, Kosten, rechtliche Risiken) haben diese bewirkt?

 

Wann hat der Senat/zuständige Behörde von den jeweiligen zeitverzögernden Aspekten Kenntnis erhalten (bitte Datumsangabe) und wann hat der Senat dies dem Parlament mitgeteilt ?

 

2. Soll nach dem derzeitigen Zeitplan der Entwurf des Planfeststellungsbe-schlusses gem. § 14 Abs. 3 Wasserstraßengesetzes (s. Drs. 19/6933) die vom Senat/Wirtschaftsbehörde und WSD Nord am 12.8.2009 als erforderlich angekündigte Stellungnahme (Ausnahmeverfahren/s. Drs. 19/5248) der Europäischen Kommission enthalten?

 

Wenn nein: Ist der Senat der Auffassung, dass ein Entwurf eines Planfest-stellungsbeschlusses im Sinne des § 14 Abs. 3 des Wasserstraßengesetzes eine erforderliche Stellungnahme (Ausnahmeverfahren) der Europäischen Kommission nicht enthalten muß?

 

3. Welcher Zeitbedarf ist nach Auffassung des Senats/zuständigen Senators/zuständigen Behörde aus heutiger Sicht für das erforderliche Einvernehmen von Niedersachsen und Schleswig-Holstein erforderlich (bitte Angabe in Wochen)?

 

4. Welche Hamburger Behörden/Dienststellen haben zur 3. Planänderung Stellungnahmen abgegeben?

 

5. Sind diese Stellungnahmen zuvor im Senat und/oder zwischen den Behörden und insbesondere mit der für das Projekt federführenden Behörde für Wirtschaft und Arbeit abgestimmt worden?

 

6. Ergeben sich nach Auffassung des Senats/federführenden Behörde für Wirtschaft und Arbeit aus den Stellungnahmen der Hamburger Behörden/Dienststellen bzw. aufgrund der Stellungnahmen ggfs. vorzunehmenden Änderungen im Projekt Mehrkosten?

 

Wenn ja: in welcher voraussichtlichen Höhe (Schätzwert reicht)?

 

7. Wann ist nach dem derzeit gültigen Zeitplan mit ersten Realisierungsmaßnahmen zu rechnen, die zu realen und nutzbaren Tiefgangsverbesserungen für sog. Großcontainerschiffe, die den Hamburger Hafen an- und auslaufen, zu rechnen?