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Fahrrinnenanpassung (25) – Verschweigt der Senat die Wahrheit und werden die Öffentlichkeit und die Bürgerschaft getäuscht?

Montag, 18.10.2010

Mit meiner Schriftlichen Kleinen Anfrage (Drucksache 19/7475) hatte ich den Senat mit der Frage 7 um Mitteilung gebeten, wann nach dem derzeit gültigen Zeitplan mit ersten Realisierungsmaßnahmen zu rechnen ist, die zu realen und nutzbaren Tiefgangsverbesserungen für sogenannte Großcontainerschiffe führen, die den Hamburger Hafen an- und auslaufen.

 

Der Senat antwortet lediglich, dass die zuständige Behörde weiterhin mit einem Baubeginn in 2011 rechnet, sofern bis dahin ein vollziehbarer Planfeststellungsbeschluss vorliegt.

 

Mit dieser Antwort verletzt der Senat meine Rechte aus Art. 25 Abs. 3 der Hamburger Verfassung. Mit Frage 7 (Drucksache 19/7475) hatte ich ausweislich des Wortlauts nicht nach dem Zeitpunkt eines möglichen generellen Bau-/Maßnahmenbeginn gefragt, sondern ausdrücklich um Mitteilung gebeten, wann nach dem derzeit gültigen Zeitplan mit ersten Realisierungsmaßnahmen zu rechnen ist, die zu realen Tiefgangsverbesserungen für Großcontainerschiffe führen.

 

Durch die im April 2009 vom Hamburger Senat und Senator Gedaschko gegenüber Niedersachsen gemachten Zugeständnisse haben sich ausweislich der Drs. 19/4802 auch Veränderungen gegenüber dem ursprünglichen Bauablauf ergeben. Nach den ursprünglichen Planungen sollte mit Maßnahmen im Bereich der sog. Medemrinne begonnen werden, die sehr zügig (schon wenige Monate nach Maßnahmenbeginn) zu realen Tiefgangsverbesserungen geführt und den Hamburger Hafen in seiner Wettbewerbsposition gestärkt hätten. Durch die vom Senat und Senator Gedaschko gemachten Zugeständnisse gegenüber Niedersachsen sind nunmehr auch Uferbauwerken im Altenbrucher Bogen Gegenstand des Vorhabens mit denen auch im Rahmen der Baumaßnahmen begonnen werden soll (s. Drs. 19/5109), sodass die damals erwarteten Verbesserungen nicht erreicht werden können.

 

Auf meine diversen weiteren Schriftlichen Kleinen Anfragen hatte der Senat mitgeteilt, dass es einen abgestimmten Zeitplan gäbe, der kontinuierlich fortgeschrieben werde (s. Drs. 19/4908, 19/5779).

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat erneut:

 

1. Wann ist nach dem derzeit gültigen Zeitplan mit ersten Realisierungsmaßnahmen zu rechnen, die zu realen und für die Schifffahrt nutzbaren Tiefgangsverbesserungen für Großcontainerschiffe führen, die den Hamburger Hafen an- und auslaufen?

 

Sollte der derzeit gültige und abgestimmte Zeitplan dazu keine genauen Angaben enthalten:

 

Wann ist nach Auffassung des Senats und wann ist nach Auffassung der zuständigen Behörde mit ersten Realisierungsmaßnahmen zu rechnen, die zu realen und nutzbaren Tiefgangsverbesserungen für Großcontainerschiffe führen, die den Hamburger Hafen an- und auslaufen?

 

 

2. Mit der Drs. 19/5109 (26.1.2010) hatte der Senat mitgeteilt, dass eine der ersten Baumaßnahmen die Ufersicherung im Altenbrucher Bogen sein wird. Ihr Beginn ist noch in 2010 beabsichtigt (Drs. 19/5109).

a. Ist dieser Zeitplan noch zu halten?

Wenn nein, seit wann ist der zuständigen Behörde und seit wann dem Senat bekannt, dass dieser Zeitplan nicht mehr zu halten ist?

b. Welches sind die genauen Gründe, dass der abgestimmte Zeitplan von Januar 2010 heute keine Gültigkeit mehr hat (bitte Gründe im Einzelnen auflisten), und wann (bitte Angabe des genauen Datums) sind diese Gründe eingetreten?

c. Wann und in welcher Form haben der Senat, die zuständige Behörde und/oder die HPA den Kunden des Hamburger Hafens und/oder den Hafenunternehmen diese Veränderung des Zeitplans mitgeteilt (bitte genaue Angabe des Datums und ggfs. Beifügung einer Kopie eines Schreibens)?