Zum Hauptinhalt springen

Fahrrinnenanpassung (26)

Montag, 18.10.2010

Die Antwort des Senats auf meine Schriftliche Kleine Anfrage (Drs. 19/7475) gibt Veranlassung zu Nachfragen.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

 

1. Seit wann ist der zuständigen Behörde bekannt, dass gemäß § 14 Abs. 3 Wasserstraßengesetz eine Stellungnahme der Europäischen Kommission im Rahmen der Fahrrinnenanpassung erforderlich ist?

 

a. Was haben der Senat/die zuständige Behörde im Rahmen der bisherigen Vorarbeiten unternommen, um diese Stellungnahme vorzubereiten?

 

b. Reichen die bisher erstellten Unterlagen aus, um daraufhin eine Stellungnahme zu erreichen? Ist das Verfahren dafür bereits eingeleitet?

 

c. Welche Senatsvertreter (bitte namentlich angeben) haben sich in Brüssel mit welchem Ergebnis bisher dafür eingesetzt, dass diese Stellungnahme zügig erfolgt?

 

2. Der Senat teilt mit, dass nach Auffassung der zuständigen Behörde der Entwurf des Planfeststellungsbeschlusses gemäß § 14 Abs. 3 Wasserstraßengesetz die Stellungnahme der Europäischen Kommission nicht enthalten muss.

a. Teilen die Justizbehörde und die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt auch diese Rechtsauffassung?

b. Teilt der Senat auch diese Rechtsauffassung?

 

3. Ist der Senat weiterhin der Auffassung (s. Drs. 19/5510), dass der maximale Zeitbedarf für die Einvernehmenserklärung von Niedersachsen und Schleswig-Holstein 3 Monate erfordert?

 

Wenn nein, warum nicht (bitte Gründe im Einzelnen darlegen)?

 

 

4. Besteht nach Auffassung des Senats und/oder der Behörde für Wirtschaft und Arbeit und/oder der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt und/oder der Justizbehörde ein rechtliches und/oder anderes Risiko hinsichtlich des Einvernehmensverfahrens mit den Nachbarländern (Niedersachsen, Schleswig-Holstein), wenn diese ihr Einvernehmen zum Entwurf des Planfeststellungsbeschlusses erklären sollen und der Entwurf eine vom Vorhabensträger als erforderlich angesehene Stellungnahme der Europäischen Kommission nicht enthält?

 

5. Ist mit den Nachbarländern Schleswig-Holstein und Niedersachsen verbindlich geklärt, dass diese ihr Einvernehmen zum Entwurf des Planfeststellungsbeschlusses auch unter der Maßgabe erklären (würden), dass der Entwurf des Planfeststellungsbeschlusses die erforderliche Stellungnahme der Europäischen Kommission (noch) nicht enthält?

 

Wenn ja: wer hat aufseiten Schleswig-Holsteins und wer aufseiten Niedersachsens diese Erklärung/Zustimmung abgegeben (bitte genaue Angabe der zuständigen Stelle)?

 

6. Rechnet der Senat immer noch mit dem Planfeststellungsbeschluss vor einer Entscheidung der UNESCO über die Anmeldung des hamburgischen Teiles des Wattenmeeres zum Weltnaturerbe (s. Drs. 19/5511)?