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Fahrrinnenanpassung (27)

Montag, 01.11.2010

Mit der Drucksache 19/6979 (20.8.2010) teilt der Senat mit, dass keine Risiken hinsichtlich der Einhaltung des Zeitplanes zur Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe bestehen, der Entwurf des Planfeststellungsbeschlusses mithin noch im Herbst 2010 (d.h. bis spätestens 21.12.2010) vorliegen wird. Auch habe es bisher einen reibungslosen Genehmigungsverlauf gegeben (Drs. 19/7475). In einem Schreiben vom 3.12.2009 an die Besucher des Festessens des Verbandes Deutscher Reeder hatte der damalige Senator Gedaschko in Abstimmung mit dem Bund als Vorhabensträger erklärt, dass das Planverfahren bis Ende 2010 abgeschlossen sein wird (Drs. 19/5129).

 

Der Senat hatte auch mitgeteilt, dass Umweltfragen auf europäischer Ebene und die dafür notwendige Beteiligung/Befassung der EU-Kommission in diesem Zeitplan berücksichtigt worden sind (s. u.a. Drs. 19/4802; 19/5059; 19/5905).

 

Die „Welt am Sonntag“ vom 24.10.2010 berichtet, die zuständigen Dienststellen des Bundes und Hamburgs sollen einig sein, dass in diesem Jahr keine Planfertigstellung (Entwurf des Planfeststellungsbeschlusses) mehr zu erwarten ist; man beabsichtigt jetzt offenbar, die EU-Kommission zunächst mit unvollständigen Unterlagen zu befassen. Zudem soll der aus Niedersachsen stammende parlamentarische Staatssekretär des Bundesverkehrsministeriums Enak Ferlemann (CDU) dem 1. Bürgermeister, Herrn Ahlhaus (CDU) jüngst mitgeteilt haben, dass im Umfeld der im September 2011 in Niedersachsen stattfindenden Kommunalwahl aus Niedersachsen kein grünes Licht (Einvernehmenserklärung) zu erwarten ist (Welt am Sonntag, 24.0.2010).

 

Laut Pressemitteilung der BWA vom 25.3.2010 gibt es hinsichtlich des Zeitplanes zur Fahrrinnenanpassung „selbstverständlich auch ein worst-case-Szenario“.

 

Auch wenn es zur bisherigen Gepflogenheit des Senates gehört, zu Presseberichten nicht Stellung zu nehmen, kann ich es mir nicht vorstellen, dass dieser Bericht nicht auf sorgsamen Recherchen der Journalisten beruht. Daher frage ich den Senat:

 

1. Gibt es Stellungnahmen und/oder Vermerke und/oder sonstige Unterlagen der für das Projekt der Fahrrinnenanpassung in Hamburg zuständigen Dienststellen (Planungsbüro, Fachamt, Planfeststellungsbehörde, Deputation etc.) dass der Zeitplan, der den Entwurf des Planfeststellungsbeschlusses bis Herbst 2010 vorsah, nicht mehr gehalten werden kann?

a. Wenn ja: Welches Datum tragen diese Stellungnahme/Vermerk und seit wann ist/sind diese der Leitung der zuständigen Behörde und seit wann dem Ersten Bürgermeister bekannt? Welche Gründe werden in diesen Schriftstücken für die Verzögerung/Nichteinhaltung des Zeitplanes genannt?

 

b. Wenn nein: Ist der Senat/ der 1. Bürgermeister/ der zuständige Senator/die zuständige Behörde der Auffassung, dass der Zeitplan, der den Entwurf des Planfeststellungsbeschlusses vorsieht, eingehalten wird?

 

c. Wenn nein: Warum nicht?

 

2. Ist der Senat/ der Erste Bürgermeister/ der zuständige Senator/die zuständige Behörde der Auffassung, dass ein Einvernehmen mit Niedersachsen auch im Umfeld der im September in Niedersachsen stattfindenden Kommunalwahlen erlangt werden kann ?

Wenn ja, ist dies mit der niedersächsischen Landesregierung abgestimmt oder in sonstiger welcher Weise abgeklärt und wenn ja in welcher Form?

 

3. Wie sah das „worst-case-Szenario“ am 25.3.2010 hinsichtlich des Vorliegens des Entwurfs des Planfeststellungsbeschlusses aus?

a. War der Senat und/oder der Erste Bürgermeister über dieses „worst-case-Szenarion“ informiert/unterrichtet?

4. Wie sieht das „worst-case-Szenario“ per Oktober 2010 hinsichtlich des Vorliegens des Entwurfs des Planfeststellungsbeschlusses aus?