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Fahrrinnenanpassung (29)

Mittwoch, 17.11.2010

Am 28.9.2010 hatte Senator Karan in der „Bild“ erklärt, dass der Planfeststellungsbeschluss zur Fahrrinnenanpassung im Herbst 2010 vorliegen werde (Drs. 19/7475). Nach der Drs. 19/7707 ist angeblich in einem Vermerk vom 29.9.2010 erstmalig dargestellt, dass der bisherige Zeitplan (Entwurf bis 21.12.2010) nicht mehr gehalten werden kann.

 

Laut Pressemitteilung der BWA vom 9.11.2010 und Drs. 19/7707 wird entgegen der bisher vom Senat auch den internationalen Kunden des Hafens gegenüber abgegebenen Erklärungen der Entwurf des Planfeststellungsbeschlusses nicht bis Ende/Herbst 2010 (21.12.2010) vorliegen („Planfeststellung auf das Frühjahr 2011 verschoben“). Mindestens ein großer Kunde des Hamburger Hafens hat erklärt (Hamburger Abendblatt 12.11.2010), dass die Termine gehalten werden müssen, sonst bestünden die Gefahr und die Möglichkeit des Abwanderns großer Asiendienste aus Hamburg.

 

Dennoch soll – so die offiziellen Verlautbarungen - wie bisher geplant ein Baubeginn in 2011 erfolgen.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

 

1.

Wann soll nach dem neuen Zeitplan der Entwurf des Planfeststellungsbeschlusses vorliegen?

 

2.

Wann soll nach dem neuen Zeitplan der Planfeststellungsbeschluss vorliegen?

 

3.

Welche bisher geplanten Teilschritte des Projektes sollen in welcher Weise verkürzt werden, um die zeitliche Verzögerung wieder ein zuholen?

 

4.

Sind gegenüber dem Senat und/oder dem Ersten Bürgermeister und oder dem Senator für Wirtschaft und Arbeit und/oder Dienststellen der Freien und Hansestadt Hamburg Erklärungen von Vertretern notwendiger Verfahrensbeteiligter an dem Projekt getätigt worden, die darauf hindeuten oder den Schluss nahe legen/zulassen, dass ein Baubeginn noch in 2011 mit Risiken behaftet ist?

 

Wenn ja, von wem und worauf bezieht sich das Risiko (bitte im Detail nennen)?

 

5.

Sind internationale Kunden des Hafens vor der Pressemitteilung der BWA vom 9.11.2010 vorab direkt darüber informiert worden, dass der Entwurf des Planfeststellungsbeschlusses nicht bis 21.12.2010 vorliegen wird?

 

Wenn ja: Durch wen und wann?

Wenn nein: Warum nicht?

 

6.

Ist der Senat mit der obigen Angelegenheit und insbesondere dieser Änderungen im Zeitablauf und den dafür maßgeblichen Gründen befasst worden?

 

Wenn ja: Wann und mit welchem Ergebnis?

Wenn nein: Warum nicht?

 

7.

Wann haben Mitarbeiter der Behörden erstmalig darauf aufmerksam gemacht, dass der Zeitplan hinsichtlich des Vorliegens des Planfeststellungsbeschlusses spätestens zum 21.12.2010 nicht mehr gehalten werden kann?

 

8.

Ist der Vermerk vom 29.9.2010 das erste Schriftstück in welchem dargestellt wird, dass der Zeitplan „Herbst 2010) nicht mehr gehalten werden kann?

 

Wenn nein: Welche weiteren Vermerke/Schriftstücke gibt es (bitte Angabe mit Datum) und von wem stammen diese?

 

9.

Gibt es Hinweise oder Papiere von vor dem 29.9.2010 die den Schluss zulassen oder nahelegen könnten, dass der Zeitplan hinsichtlich des Vorliegens des Planfeststellungsbeschlussentwurfs (21.12.2010) mit erheblichen Risiken behaftet ist bzw. nicht mehr gehalten werden kann?

 

Wenn ja: Von wem stammen diese und welches Datum tragen diese?

 

10.

Am 16.11.2010 hat Staatssekretär Prof. Dr. Scheurle aus dem Bundesverkehrsministerium im öffentlichen Teil der 62. o. Mitgliederversammlung des ZdS – Zentralverbandes der Seehafenbetriebe - erklärt, dass 2012 als frühester Baubeginn der Vertiefungsmaßnahmen in der Elbe zu erwarten sei. Ist diese Aussage der Wirtschaftsbehörde bekannt? Wenn ja, was gedenkt die Behörde zu unternehmen, um der weiter herrschenden Terminverwirrung zu begegnen?