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Fahrrinnenanpassung (36)

Dienstag, 28.12.2010

Der Presse (u.a. Hamburger Abendblatt vom 7.12.2010) war zu entnehmen, dass offenkundig Staatsrat Wenzel mit dem Parlamentarischen Staatssekretär (PStS) E. Ferlemann (BMVBS) am 24.11.2010 ein Telefonat geführt hat, in welchem auch über das Verfahren des Einvernehmens zum noch vorzulegenden Entwurf des Planfeststellungsbeschlusses von Unter- und Außenelbe gesprochen wurde. Über dieses Gespräch soll ein Aktenvermerk angefertigt worden sein.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

 

1. Existiert über das Telefonat ein schriftlicher Vermerk oder eine vergleichbare schriftliche Niederschrift?

 

Wenn ja: Ist bzw. wird diese Gegenstand der Akten des Planfeststellungsverfahrens?

 

2. Trifft es zu, dass der PStS Ferlemann in diesem Gespräch bzw. nach den schriftlichen Aufzeichnungen am 24.11.2010 geäußert hat, dass für das Einvernehmen von Niedersachsen ein Kabinettsbeschluss in Niedersachsen erforderlich ist und dafür alle Unterlagen einschließlich der EU-Stellungnahme 3 Monate vorher vorliegen müssen?

 

3. Trifft es ebenfalls zu, dass der PStS Ferlemann in dem Gespräch bzw. nach den schriftlichen Aufzeichnungen am 24.11.2010 geäußert hat, nach seiner Auffassung wird dies mit dem politisch gebotenen Abstand zur Kommunalwahl (in Niedersachsen im September 2011) nicht zu schaffen sein?

 

4. Ist nach Kenntnis des Senats die Beteiligung der EU-Kommission in dem Sinne eingeleitet worden, dass dieser der vollständige Entwurf des Planfeststellungsbeschlusses zur Stellungnahme zugeleitet worden ist?

 

a. Wenn ja: Wann ist nach Kenntnis des Senats der Entwurf des Planfeststellungsbeschlusses von den zuständigen Dienststellen des Bundes an die EU-Kommission abgeschickt worden?

b. Wenn nein: Warum nicht und welche ggfs. zusätzlichen Risiken sieht der Senat dadurch aus heutiger Sicht?