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Fahrrinnenanpassung (39)

Freitag, 07.01.2011

Spätestens seit dem 6. April 2010 ist dem Senat und dem zuständigen Senator bekannt, dass für den Planfeststellungsbeschluss nicht nur das Einvernehmen mit den Nachbarländern erforderlich ist, sondern auch eine Stellungnahme der EU-Kommission gem. Art. 6 FFH-Richtlinie einzuholen ist.

 

Der Bürgermeister hat am 19.12.2010 erklärt, auf Seiten des Bundes gäbe es nicht genutzte Optimierungsmöglichkeiten zur Beschleunigung des Planfeststellungsverfahrens.

 

Auf meine Kleine Schriftliche Anfrage (Drs. 19/8268) antwortet der Senat am 4.1.2011, mit dieser Äußerung habe der Bürgermeister auf die bislang unterschiedliche Beurteilung der Reihenfolge von Beteiligung der EU-Kommission und Einvernehmen der Länder hingewiesen.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

 

 

1.

Hat es vor dem 19.12.2010 eine Abstimmung zwischen den beiden Projektverantwortlichen auf Bundesebene und auf Hamburger Ebene zur Reihenfolge der Beteiligung der EU-Kommission und dem Einvernehmen der (Nachbar-) Länder gegeben?

 

Wenn ja, wann, durch wenn und mit welchem Ergebnis (bitte genaue Angabe des Datums und der Personen/Dienststellen)?

 

Wenn nein: warum nicht?

 

2.

Wann hat erstmalig der zuständige Senator und/oder Staatsrat mit bzw. gegenüber Bundesdienststellen/WSD Nord/Vertretern der Bundesregierung die Reihenfolge der Beteiligung der EU-Kommission und dem Einvernehmen der (Nachbar-) Länder mit dem Ziel angesprochen, diese Beteiligungen so zu gestalten, dass der kürzest mögliche Zeitplan verfolgt wird?

 

Wie sah nach den Vorstellungen des zuständigen Senators/Staatsrats die Reihenfolge der Beteiligung insoweit aus?

 

3.

Hat es zu irgendeinem Zeitpunkt eine Verständigung zwischen Vertretern der Freien und Hansestadt Hamburg und des Bundes zur Reihenfolge der Beteiligung im oben genannten Sinne gegeben?

 

Wenn ja: Wann, durch wen und mit welchem genauen Inhalt?

 

Wenn nein: Warum nicht?