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Fahrrinnenanpassung (40)

Freitag, 07.01.2011

Mit meiner Schriftlichen Kleinen Anfrage (Drs. 19/8267) hatte ich den Senat vor dem Hintergrund von Presseveröffentlichungen u.a. gefragt, ob es zutrifft, dass der Parlamentarische Staatssekretär Ferlemann im Gespräch bzw. nach den schriftlichen Aufzeichnungen mit Staatsrat Wenzel am 24.11.2010 geäußert hat, nach seiner Auffassung wird dies (das erforderliche Einvernehmen von Niedersachsen durch Kabinettsbeschluss) mit dem politisch gebotenen Abstand zur Kommunalwahl (in Niedersachsen im September 2011) nicht zu schaffen sein wird.

 

Der Senat antwortet am 4.1.2011 (Drs. 19/8267): Zu laufenden Verhandlungen nimmt der Senat zur Wahrung der Unbefangenheit des Verhandlungsprozesses nicht Stellung (Antwort zu 2. und 3).

 

Mit dieser Antwort verletzt der Senat meine Rechte als Abgeordneter. Mit den Fragen 2. und 3. in der Drucksache 19/8267 hatte ich reine Fakten / Tatsachen abgefragt. Eine Verweigerung der Auskunft steht dem Senat nicht zu.

 

Deshalb frage ich erneut die bereits mit Drs. 19/8267 gestellten Fragen 2. und 3. sowie weitere Fragen:

 

1.

Trifft es zu, dass der Parlamentarische Staatssekretär Ferlemann in diesem Gespräch beziehungsweise nach den schriftlichen Aufzeichnungen am 24.11.2010 geäußert hat, dass für das Einvernehmen von Niedersachsen ein Kabinettsbeschluss in Niedersachsen erforderlich ist und dafür alle Unterlagen einschließlich der EU-Stellungnahme drei Monate vorher vorliegen müssen?

 

2.

Trifft es ebenfalls zu, dass der PStS Ferlemann in dem Gespräch beziehungsweise nach den schriftlichen Aufzeichnungen am 24.11.2010 geäußert hat, nach seiner Auffassung wird dies mit dem politisch gebotenen Abstand zur Kommunalwahl (in Niedersachsen im September 2011) nicht zu schaffen sein wird?

 

3.

Trifft es zu, dass es einen Vermerk/schriftliche Aufzeichnung der BWA über ein „Ergebnis des Telefonats zwischen StR Wenzel und PStS E. Ferlemann am 24.11.2010“ gibt?

 

4.

Trifft es zu, dass dieser Vermerk/schriftliche Aufzeichnung u.a. wie folgt lautet: „PStS Ferlemann erläutert, dass aus politischen Gründen eine Einvernehmenserteilung vor der Kommunalwahl nicht möglich sein wird! Er begründet dies wie folgt: ….“.