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Fahrrinnenanpassung (41)

Freitag, 14.01.2011

Am 10.1.2011 hat Bundesminister Ramsauer anlässlich seines Besuchs in Hamburg zum 100-jährigen Geburtstag des Hamburger Flughafens ausweislich einer vom Senat und dem Bundesverkehrsministerium herausgegebenen Pressemitteilung u.a. erklärt, dass „das Planfeststellungsverfahren zügig abgeschlossen wird und zum Ende dieses Jahres mit den Ausbauarbeiten für die Fahrrinnenanpassung von Unter- und Außenelbe begonnen werden kann, sofern das erforderliche Baurecht vorliegt (Hervorhebung durch den Verf.)“.

 

Bürgermeister Ahlhaus hat erklärt: „Nach diesem Gespräch bin ich überzeugt, dass wir wie geplant in diesem Jahr mit dem Ausbau beginnen können.“

 

Auf meine Schriftlichen Kleinen Anfragen vom 8.10.2010 und 28.12.2010 (Drs. 19/7475 und 19/8266) hatte der Senat geantwortet, die Vorhabensträger (Bund und Hamburg) rechnen mit einem Baubeginn in 2011, sofern ein vollziehbarer Planfeststellungsbeschluss vorliegt. Mit Drs. 19/7912 erklärt der Senat, dass dies naturgemäß mit Verfahrensrisiken verbunden ist.

 

Im Juni 2010 hatte Senator Gedaschko (CDU) in Asien gegenüber Kunden des Hamburger Hafens schriftlich präsentiert, dass der Planfeststellungsbeschluss im Herbst 2010 vorliegen werde (Drs. 19/6449), während Bundeskanzlerin Merkel (CDU) wenige Wochen später in Asien internationalen Kunden des Hamburger Hafens wenig Hoffnung auf eine baldige Fahrrinnenanpassung machte und statt dessen empfahl, den Tiefwasserhafen Wilhelmshaven als Alternative zu prüfen (Drs. 19/6792).

 

Noch am 20.8.2010 (Drs. 19/6979) hatte der Senat mitgeteilt, der Entwurf des Planfeststellungsbeschlusses werde im Herbst 2010 vorliegen und es bestünden keine Risiken hinsichtlich der Einhaltung dieses Zeitplanes.

 

Bereits am 9.11.2010 musste die BWA öffentlich eingestehen, dass dieser bisherige auch den internationalen Kunden des Hamburger Hafens bekannt gegebene Zeitplan nicht mehr gehalten werden kann. Das ursprünglich für Herbst 2010 (also: bis spätestens 21.12.2010) vorgesehene Vorliegen des Planfeststellungsbeschlusses musste auf Frühjahr 2011 (also: bis spätestens 20.6.2011) verschoben werden (s. Drs. 19/7912). Nach Mitteilung des Senats wurde Senator Karan bei seinem Amtsantritt hierüber nicht entsprechend sachgerecht von seinem Staatsrat Wenzel (CDU) unterrichtet (Drs. 19/8265).

 

Folgende für das Vorliegen des Planfeststellungsbeschlusses erforderliche Voraussetzungen sind nach meinen Informationen bis heute (Januar 2011) nicht erfüllt:

 

- Schriftlicher Text des Planfeststellungsbeschlussentwurfs

- Stellungnahme der EU-Kommission

- Einvernehmen der Nachbarländer (Zeitbedarf nach Auskunft des Senats: 3 Monate nach Zuleitung des Entwurfs der die Stellungnahme der EU-Kommission enthält – s. Drs. 19/7596).

 

Zudem muss ein Planfeststellungsbeschluss noch öffentlich bekannt gemacht werden (Veröffentlichung im amtl. Anzeiger) und eine Rechtsmittelfrist von 1 Monat berücksichtigt werden.

 

Die Umweltverbände haben nachdrücklich angekündigt, gegen den Planfeststellungsbeschluss Rechtsmittel einzulegen.. Vertreter des Bundes rechnen auch vor dem Hintergrund des Parallelfalles „Weservertiefung“ mit einer gerichtlichen Verfahrensdauer von bis zu 1 Jahr (Weserkurier 5.1.2011).

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

 

1.

Hält der Senat diese bisherige Kommunikation von CDU-Regierungsmitgliedern den internationalen Kunden des Hafens gegenüber für sachgerecht, zweckmäßig und den Interessen des Hafens und seinen Betrieben dienlich?

 

2.

Ist der Senat der Auffassung, dass diese bisherige Kommunikation von CDU-Regierungsmitgliedern das Vertrauen der internationalen Kunden des Hamburger Hafens in die Verlässlichkeit von Äußerungen/Zusicherungen von Senats-/Regierungsmitgliedern gefördert hat?

 

3.

Senator Karan hat mehrfach betont, dass sich der Bund stärker an den finanziellen Lasten des Hamburger Hafens beteiligen muss, da es sich hierbei um eine nationale Aufgabe handelt.

Hat der Senat und/oder der 1. Bürgermeister und/oder Senator Karan am 10.1.2011 oder vorher gegenüber dem Bundesverkehrsminister und/oder anderen Stellen des Bundes eine finanzielle Beteiligung des Bundes oder eine Kompensation für den Fall eingefordert, dass bis Ende 2011 kein vollziehbarer Planfeststellungsbeschluss vorliegt ?

a. Wenn ja: Wie sieht diese Kompensationsforderung aus und wie hat der Bund/Bundesverkehrsminister reagiert?

b. Wenn nein: Warum nicht?

4.

Welche der im Vorspann genannten notwendigen Verfahrensschritte für das Vorliegen eines vollziehbaren Planfeststellungsbeschlusses hält der Senat hinsichtlich der ebenfalls im Vorspann angegebenen Zeitbedarfe für so verkürzbar, dass noch in 2011 ein vollziehbarer Planfeststellungsbeschluss vorliegt?

 

5.

Welche Gründe (bitte im einzelnen und getrennt nach den einzelnen Verfahrensschritten einschließlich Gerichtsverfahren) können nach Auffassung des Senats zu einer Verkürzung (bitte Verkürzungspotenzial jeweils in Wochen angeben) führen?