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Familienhilfen: Politik und Beschlüsse der CDU/GAL-Koalition der 19. Legis-laturperiode und Instrumente der Umsetzung

Montag, 29.08.2011

Aktuell gibt es eine Diskussion über die Gestaltung der so genannten Familienhilfen bzw. Einzelfallfinanzierten Hilfen nach dem SGB VIII.

Bereits in der 19. Legislaturperiode (LP) hatte der Senat der CDU/GAL-Koalition verschiedene Maßnahmen eingeleitet. So hieß es u.a. in einer der Nachforderungsdrucksachen mit Mehrbedarfen u.a. im Deckungskreis 46 „Hilfen zur Erziehung, Inobhutnahmen und sonstige Einzelfall-Hilfen nach dem SGB VIII“ (Drs. 19/3920):

„Auf Grund der bereits in den vergangenen Haushaltsjahren stetig steigenden Fallzahlen und Ausgaben für Hilfen zur Erziehung wurde im Dezember 2008 ein Kontrakt zwischen

der Finanzbehörde, der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz und den Bezirksämtern zur Steuerung der Hilfen zur Erziehung geschlossen. Ziel ist es, die Ausgaben im genannten Bereich strukturell und nachhaltig zu begrenzen. Die Behörde für

Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz und die Bezirke haben Maßnahmen mit folgenden Schwerpunkten eingeleitet:

1. Optimierung der Steuerung in den Hilfeverläufen

2. Erhöhung der Unterbringungen in Vollzeitpflege

3. Verringerung der auswärtigen Unterbringungen

4. Verstärkte Nutzung von Angeboten der Familienbildung

und sozialräumlichen Angebote durch den ASD.“

In einer weiteren Nachforderungsdrucksache des CDU/GAL-Senats, die von den damaligen CDU und GAL-Mehrheitsfraktionen am 26.08.2010 beschlossen wurde (Drs. 19/6497), heißt es:

„Zur Konsolidierung im Bereich der Hilfen zur Erziehung werden Steuerungsmaßnahmen umgesetzt, die auf eine Begrenzung des Fallzahlvolumens und der Ausgaben ausgerichtet

sind. Vorrangig dabei ist der Ausbau der sozialräumlichen Angebotsentwicklung (SAE). Durch deren zusätzliche Angebote werden Alternativen zu kostenintensiven

Einzelfallhilfen geschaffen, die das Budget der Hilfen zur Erziehung entlasten sollen.“

(Unterstreichungen nicht im Original.)

 

In der nun laufenden 20. LP will die GAL-Fraktion laut einer Pressemitteilung vom 25.08.2011 – wie in den drei Jahren des CDU/GAL-Senats zuvor vergeblich versucht - „den Kostenanstieg in den kommenden Jahren in den Griff kriegen“, behauptet aber, dass „die Sozialbehörde jetzt mit Fachanweisungen vorprescht“.

Ich frage den Senat:

1. Gibt es aktuell bzw. seit Beginn der 20. LP neue Fachanweisungen mit Bezug auf die Hilfen zur Erziehung, Familienhilfen oder sonstige Einzelfall-Hilfen nach dem SGB VIII? Wenn ja, welche? (Bitte als Anlage beifügen.)

2. Welche derartigen und aktuell geltenden Fachanweisungen hatten bereits in der 19. LP Gültigkeit? (Bitte als Anlage beifügen.)

3. Was waren die Zielsetzungen und Umsetzungsinstrumente des laut Drs. 19/3920 zu Zeiten des CDU/GAL-Senats im Dezember 2008 geschlossenen „Kontrakt(es) zwischen der Finanzbehörde, der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz und den Bezirksämtern zur Steuerung der Hilfen zur Erziehung“? (Bitte als Anlage beifügen.)