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Finanzielle Abschlussbilanz des schwarz – grünen Senats

Donnerstag, 21.04.2011

In einer 16-seitigen Mitteilung der Pressestelle des Senats vom 22. September 2010 zu den Ergebnissen einer dreitägigen Senatsklausur wurde u.a. vom damaligen Senat erklärt, dass der Senat den Entwurf des Doppelhaushalts 2011/2012 beschlossen hat und ein strukturelles Konsolidierungsprogramm von 510 Mio. Euro verabschiedet wurde.

Zur Deckung des strukturellen Konsolidierungsbedarfs hatte der Senat sich vier Ziele gesetzt:

• 100 Mio. Euro Kürzung bzw. Wegfall des Weihnachtsgeldes

• 260 Mio. Euro Maßnahmen in Verantwortung der Fachbehörden

• 50 Mio. Euro Beiträge der Öffentlichen Unternehmen

• 100 Mio. Euro Verschlankung von Verwaltungsstrukturen

Der Rechnungshof hat zwischenzeitlich in seinem Bericht zur Haushaltslage vom 3. März 2011 u.a. festgestellt, dass die zuletzt gefassten Konsolidierungsbeschlüsse das im Hamburger Haushalt bestehende strukturelle Defizit nicht entscheidend verbessern können, da Maßnahmen in erheblichem Umfang noch nicht konkretisiert sind und sie in ihrer Gesamtheit – gemessen an der Gesamtkonsolidierungsvorgabe – nur mit geringen strukturellen Effekten verbunden sind. Darüber hinaus zeichnet sich nach Feststellung des Rechnungshofes bereits ab, dass Maßnahmen nicht bzw. nicht in voller Konsolidierungshöhe realisiert werden können (zum Beispiel Sparmaßnahmen im Kulturbereich und das Gastschulabkommen mit Schleswig-Holstein).

 

Dies vorausgeschickt fragen wir den Senat:

 

1. In welchem Umfang hält der Senat die o.g. Ziele jeweils nach wie vor für erreichbar?

2. In welchem Umfang sind die o.g. vier Ziele bis zum 20. Februar 2011 durch welche einzelnen Maßnahmen nicht konkretisiert?

Globale Minderausgaben

3. In welchem Umfang sind im bisherigen Haushaltsplan-Entwurf (Drs. 19/8000) im Rahmen der Konsolidierung globale Minderausgaben veranschlagt (bitte nach Einzelplänen getrennt ausweisen)?

4. In welchem Umfang sind diese globalen Minderausgaben bis zum 20. Februar 2011 durch konkrete und realisierbare Maßnahmen hinterlegt (bitte nach Einzelplänen getrennt ausweisen)?

5. In welchem Umfang wurden an die Realisierung globaler Minderausgaben oder an veranschlagte Haushaltsverbesserungen Voraussetzungen geknüpft, die aus welchen Gründen nicht eintreten?

6. In welchem Umfang liegen globalen Minderausgaben oder veranschlagten Haushaltsverbesserungen im bisherigen Haushaltsplan-Entwurf Bundesratsinitiativen zugrunde? Welche dieser Bundesratsinitiativen wurden wann vom Senat bis zum 20. Februar 2011 ergriffen?

Unterfinanzierungen

7. In welchem Umfang kommt es nach gegenwärtigem Stand bereits jetzt zu Mehrausgaben im Bereich der gesetzlichen Leistungen?

8. In welchem Umfang sind welche gesetzlichen Leistungen im bisherigen Haushaltsplan-Entwurf 2011/2012 aus derzeitiger Sicht unterveranschlagt?

9. Welche Projekte im bisherigen Haushaltsplan-Entwurf haben sich im Rahmen des Aufstellungsverfahrens zum neuen Haushaltspan-Entwurf in welchem Umfang als unterfinanziert erwiesen?

10. In welchem Umfang sind durch die zentral veranschlagten Mittel für Mehrbedarfe aufgrund von Tarif- und Besoldungsänderungen die Ergebnisse der bereits vorliegenden Tarif-Abschlüsse abgedeckt?