Zum Hauptinhalt springen

Finanzielle Einschnitte bei Wissenschaft und Forschung - Konsolidierungsbeitrag der Behörde für Wissenschaft und Forschung im Rahmen der Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung 2011 und 2012

Donnerstag, 30.09.2010

 

Der Senat hat am 22. September 2010 den Haushaltsplanentwurf für die Jahre 2011 und 2012 beschlossen. In den Anhängen zur Pressemeldung der Senatspressestelle vom 22. September 2010 sind die bereinigten Gesamtausgaben der Behörde für Wissenschaft und Forschung (BWF) für 2011 mit 926 Mio. Euro und für 2012 mit 882 Mio. Euro dargestellt.

Zu den Konsolidierungsmaßnahmen der BWF zählen laut Senatspressemitteilung:

• Konsolidierung der staatlichen Ausgaben bei der Studienfinanzierung und der Förderung des Studierendenwerks.

• Absenkung der Zuwendungen an von der BWF geförderte wissenschaftliche Einrichtungen.

• Effizienzdividende bei den Verwaltungen der Hochschulen.

• Integration der Arbeit des Therapiezentrums für Suizidgefährdete in die neue Psychiatrie des UKE.

 

 

Ich frage den Senat:

 

1. Wie ist die eigentlich zu erbringende Sparquote der Behörde für Wissenschaft und Forschung auf die 235 Mio. Euro (2011) bzw. 252 Mio. Euro (2012) an strukturellen Einsparungen, die auf die Behörden umgelegt werden sollen?

 

2. Gibt es weitere, in der erwähnten Pressemitteilung nicht genannte, Vorhaben für Einsparungen im Haushalt der BWF für 2011 und 2012? Wenn ja, welche?

 

3. Zu den beabsichtigten Einnahmeverbesserungen:

 

a. Wie viele in Hamburg Studierende sind nach Erkenntnissen des Senats in Hamburg wohnhaft, aber nicht hier gemeldet?

b. Wie will der Senat sicherstellen, dass sich diese Studierenden zukünftig in Hamburg melden?

 

4. Durch welche Maßnahmen im Einzelnen ergeben sich die Minderausgaben? (Bitte einzeln spezifizieren und begründen.)

 

5. Ist es richtig, dass von den 7,6 Mio. Euro im Jahre 2011 und den 10 Mio. Euro im Jahre 2012 unter dem Begriff „Konsolidierung der staatlichen Ausgaben bei der Studienfinanzierung und der Förderung des Studierendenwerks“ 2,3 Mio. Euro Kürzung beim Studierendenwerk verbirgt?

 

 

6. Gibt es Vorgaben, wo genau das Studierendenwerk diesen Betrag erwirtschaften soll?

 

7. An welchen staatlichen Hochschulen in Deutschland gibt es nach Kenntnis des Senats oder der zuständigen Behörde keine finanzielle Unterstützung des Mensa-Essens durch die öffentliche Hand?

 

 

8. In welcher Form und in welcher Höhe sollen die staatlichen Ausgaben bei der Studienfinanzierung zurückgefahren werden? Ist es richtig, dass sich dahinter verbirgt, Studiengebühren zukünftig zum Teil für die Verwaltung der Studentendarlehen (Gebührenstundungen) zu verwenden?

 

9. Der Senat schreibt in seiner oben genannten Pressemitteilung: „Beteiligt werden die Hochschulen jedoch an den Anstrengungen des Senats, die Verwaltung in der Stadt zu straffen und effizienter zu gestalten. Im Gegenzug dazu sollen die Verwaltungen von unnötigem Berichts- und Verwaltungsaufwand befreit werden.“

 

Welchen „unnötigen Berichts- und Verwaltungsaufwand“ meint der Senat?

 

10. Für welche wissenschaftlichen Einrichtungen werden die Zuwendungen um welchen absoluten und prozentualen Betrag gekürzt?

 

11. Welche Grundannahmen und Vorprüfungen liegen den Einzelmaßnahmen aus Frage 4 jeweils zugrunde? (Bitte einzeln spezifizieren und begründen.)

 

12. Welche Voraussetzungen müssen jeweils erfüllt sein, um den Konsolidierungsbeitrag zu erbringen? (Bitte einzeln spezifizieren und begründen.)