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Finanzierung der Elpphilharmonie

Dienstag, 27.09.2011

Die Wahl des richtigen Finanzierungsmodells ist eines der zentralen Elemente die zum Gelingen öffentlich-privater Partnerschaften führen. Auch die Elbphilharmonie ist ein Gemeinschaftsprojekt öffentlicher und privater Partner. Derzeit dominieren Probleme während der Bauphase die öffentliche Diskussion, es ist aber unverzichtbar schon heute die existierende Vertragslage zu prüfen, welche über den Erfolg entscheiden wird, wenn die Elbphilharmonie einmal genutzt wird.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

1. Ist bereits vor oder während der Ausschreibung geprüft worden, welches Finanzierungsmodell für dieses spezielle Großprojekt in Frage kommen kann?

2. Liegen dazu Entscheidungskriterien zugrunde? Wenn ja, welche?

3. Die Elbphilharmonie wird im Rahmen der „Forfaitierung mit Einredeverzicht“ finanziert. Dadurch werden Kommunalkredit ähnliche Zinsen ermöglicht. Durch dieses Finanzierungskonstrukt wird typischerweise ein Barwertvorteil realisiert.

In welcher Höhe ist dieser Barwert?

4. Bei PPP Konstrukten bezahlt die Stadt ein jährliches Nutzerentgelt für ein vorgegebenes Leistungspaket. Dieses Konzept liegt auch bei der Elbphilharmonie zugrunde. Ein zentraler Vorteil solcher PPP Konstrukte besteht darin, dass die öffentliche Hand Prognosesicherheit für zukünftige Ausgaben hat.

Liegen hier Zahlen hinsichtlich der Höhe des jährlichen Entgeltes vor? Besteht das Risiko dass die Raten nachverhandelt werden können oder aus bestimmten Gründen ansteigen können?

5. Die weiterer Vorteil von PPPs besteht darin, dass die Stadt nicht den gesamten Betrag sofort entrichten muss, so wie es beispielsweise bei öffentlicher Bereitstellung der Fall wäre, sondern eine Form der Ratenzahlung wählt, welche typischerweise für die Stadt einen Zinsvorteil generieren kann. Dieser Vorteil kann selbstredend nur dann realisiert werden, wenn die Summe bereits im Vorfeld vorhanden ist und verzinst werden kann und nicht etwa aus laufenden Einnahmen bezahlt wird, oder sogar Kreditfinanziert werden muss.

Gibt es bereits Rücklagen für das Nutzerentgelt das während der Betreiberphase fällig wird? Liegen Vergleichsrechnungen vor, welche als Entscheidungsgrundlage für die Wahl eines PPP Konstruktes gedient haben?