Zum Hauptinhalt springen

Flucht des Strafgefangenen Peter Mike Wappler („Milliarden Mike“)

Freitag, 22.10.2010

Der Strafgefangene Peter Mike Wappler, genannt „Milliarden-Mike“, ist laut Presseberichten am 15.10.2010 während eines Besuchs bei seiner Mutter in Lübeck, bei dem er von zwei Strafvollzugsbediensteten begleitet wurde, geflohen. Nach dem Bericht von Spiegel-online vom 18.10.2010 wollte die Justizbehörde die zu den Umständen der Flucht bestehenden Widersprüche durch eine Konfrontation der Strafvollzugsbediensteten mit den Angaben der Familienangehörigen von Herrn Wappler klären.

Zur Ermittlung des tatsächlichen Sachverhalts fragen wir den Senat:

1. Von wem haben die Strafvollzugsbediensteten welche Weisungen für ihr Verhalten während der Begleitung von Herrn Wappler erhalten?

2. Welche Vorschriften oder Weisungen gibt es mit Blick auf die Ausgestaltung der Begleitung von Strafgefangenen bei derartigen Besuchen außerhalb der Vollzugsanstalt und welchen Inhalt haben sie? Was besagen die Regelungen insbesondere zur Verpflichtung der Strafvollzugsbediensteten, die Gefangenen zur Toilette zu begleiten und vor der Toilettentür zu warten?

3. Wurden die Strafvollzugsbediensteten zu den Aussagen der Familienangehörigen, wonach Herr Wappler allein zur Toilette gegangen sei, während die Strafvollzugsbediensteten im Garten gesessen hätten, befragt?

a) Falls ja: Welche Ergebnisse liegen der Justizbehörde aufgrund der Stellungnahmen der Strafvollzugsbediensteten zu den Angaben der Familienangehörigen im Hinblick auf den Ablauf der Flucht vor?

b) Falls nein: Aus welchen Gründen wurden die Strafvollzugsbediensteten nicht zu den ihren Angaben widersprechenden Ausführungen der Familienangehörigen zu den Umständen der Flucht befragt?

4. Wurde aufgrund der laut Pressemeldungen erfolgten Angaben der Familienangehörigen, dass die Flucht nicht durch das Toilettenfenster erfolgt sei, geprüft, ob eine Flucht durch das Toilettenfenster, z.B. aus baulichen Gründen, möglich gewesen wäre?

a) Falls ja: Welche Ergebnisse hat die Prüfung ergeben?

b) Falls nein: Aus welchen Gründen ist diese Prüfung unterblieben?

5. Wie stellt sich der Ablauf der Flucht Herrn Wapplers aus Sicht des Senats dar?

6. Welche Maßnahmen organisatorischer, disziplinarischer oder sonstiger Art sind als Konsequenz aus dem Vorgang gezogen worden oder geplant?

7. Konnte Herr Wappler mittlerweile aufgegriffen werden und wenn ja, wann und wo hat er sich aufgehalten?