Zum Hauptinhalt springen

Fluglärm über Rahlstedt

Montag, 22.11.2010

Der Flughafen Hamburg ist der fünftgrößte und älteste Flughafen Deutschlands und seit der Eröffnung des neuen Terminals am 25. Mai 2005 auch einer der modernsten Flughäfen Europas. Seit einiger Zeit verzeichnen die Bewohner in den Wohngebieten von Rahlstedt bis Ahrensburg veränderte An- und Abflugkorridore auf den bzw. ab dem Flughafen Hamburg.

Für jeden Flughafen ist nach dem Luftverkehrsgesetz (LuftVG) eine Fluglärmkommission zu bilden. In ihr sollen auch Vertreter der von der Landesregierung bestimmten obersten Landesbehörden vertreten sein.

Die Genehmigung von Flugverläufen bzw. –routen erfolgt im Zusammenspiel von Deutscher Flugsicherung (DFS) und dem Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF). Flugrouten, die von besonderer Bedeutung für den Schutz der Bevölkerung vor Fluglärm sind, werden im Benehmen mit dem Umweltbundesamt erlassen.

 

Ich frage den Senat:

 

1. Wann wurden die An- und Abflugrouten für den Hamburger Flughafen zuletzt geändert?

a. Wie verliefen die Routen vor der letzten Änderung und wie danach?

b. Welche Gründe gab es für die Änderung der Flugrouten?

c. Welche Wohngebiete zwischen Rahlstedt und Ahrensburg sind besonders betroffen?

d. In welchen Zeitfenstern werden die jetzt bestehenden Routen geflogen?

e. Gibt es im Jahresverlauf Spitzenzeiten der Nutzung der jeweiligen Routen und falls ja, in welchen Zeiträumen liegen sie?

f. Gibt es Belastungsspitzen im Tagesverlauf für die jeweiligen Routen und wann am Tag liegen diese?

2. Wurde die Fluglärmkommission nach §32b LuftVG mit der Änderung der Flugrouten befasst?

a. Wenn ja, wann und wie hat sich die Kommission zu den vorgeschlagenen Routen geäußert?

b. Wurden seitens der Kommission Gegenvorschläge unterbreitet und falls ja, wurden diese aufgegriffen und falls nicht, aus welchen Gründen nicht?

3. Wurde für die letzte Änderung der Flugrouten in Hamburg das Bundesumweltamt eingeschaltet?

a. Wenn ja, mit welcher Wirkung?

b. Wenn nein, warum nicht?

4. Mit welchen Beratungsgegenständen wurde die Fluglärmkommission nach §32b LuftVG in den vergangenen vier Jahren befasst?

a. In welchen Fällen hat die Kommission nach §32 b (3) LuftVG Gegenvorschläge gemacht und wie wurden diese durch die Aufsichtsbehörden bewertet?

b. Welche Mitglieder wurden für die Hamburger Kommission nach § 32b LuftVG berufen?

c. Gibt es aktuell Anträge auf weitere Aufnahmen in die Hamburger Fluglärmkommission und falls ja, welche?

5. Wie hoch waren die Kosten der Tagungen der Fluglärmkommission, die nach 32b (6) durch das Land zu tragen sind?

6. Aus welchem Titel des Haushalts der Freien und Hansestadt Hamburg werden die Kosten für die Fluglärmkommission nach §32b LuftVG gezahlt?

7. Wie viele Beschwerden wie vieler Personen gingen bei dem Fluglärmbeauftragter der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt in den Jahren 2008, 2009 und bisher in 2010 ein?

a. Wie viele davon betrafen die Region Rahlstedt/ Stormarn/ Ahrensburg und worum ging es inhaltlich(bitte sehr konkret) ?

b. In wie vielen Fällen konnte Abhilfe geschaffen werden?

8. Welche Lärmkarten nach der Europäischen Richtlinie 2002/49/EG, in denen die Zonen mit besonderer Belastung durch Fluglärm gekennzeichnet sind, gibt es für Hamburg? (Bitte anfügen)

a. Wann wurden diese Karten auf der Datengrundlage welchen Jahres erstellt?

b. Ist eine Neuauflage dieser Karten geplant und falls ja, wann?