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Förderprogramme barrierefreier Umgestaltung von Wohnungen

Montag, 01.11.2010

Die Hamburgische Wohnungsbaukreditanstalt (WK) fördert den barrierefreien Um bau von Wohnungen. Laut WK gibt es seit dem 1. Januar 2010 verschiedene för derfähige Maßnahmenmodule und Mindestanforderungen für den barrierefreien Umbau, wenn die Summe der Zuschüsse 3000 Euro überschreitet. So gibt es fünf Maßnahmenmodule für die Außenanlagen, vier für den Zu gang zum Gebäude, zwei für den Zugang zur Wohnung, drei für den Zugang zu den einzelnen Räu men, zwei für das Bad, ein Modul für die Küche, eins für die Bodenbeläge und zwei für die Grundrissänderung und die Bedienelemente. Antragsberechtigt sind Grundeigentümer oder dinglich Verfügungsberechtigte.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

1. Wie viele Mittel wurden insgesamt seit dem 1. Januar 2010 für wie viele barriere frei umzubauende Wohnungen abgerufen?

2. Wie viele barrierefrei umzubauende Wohnungen wurden in den letzten fünf Jah ren insgesamt gefördert? Wie viele gehören der SAGA GWG? Bitte Darstellung je Stadtteil und Größe der Wohnung.

2. Welche förderfähigen Maßnahmenmodule zum barrierefreien Umbau wurden bis jetzt umgesetzt? Bitte Benennung wie viele der zwanzig Maßnahmenmodule aus der Förderrichtlinie gefördert wurden.

3. Wie viele geförderte Wohnungen werden im Moment noch umgebaut? Wann ist mit ihrer Fertigstellung zu rechnen?