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Förderrichtlinie zur Verbesserung der sozialen Wohnungsversorgung

Freitag, 09.04.2010

Im November 2009 wurde von der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) die Förderrichtlinie zum Ankauf von vorerst 100 Belegungsrechten zur Verbesserung der Wohnungsversorgung von Menschen mit besonderen Problemen am Wohnungsmarkt bekanntgegeben. Bis zum Jahresende 2009 standen dafür 1,5 Millionen Euro zur Verfügung. Zielgruppen mit besonderem Integrationsbedarf sind gemäß der Förderrichtlinie insbesondere:

- Menschen mit psychischen Erkrankungen und seelischen Behinderungen sowie Menschen mit Behinderungen, die ambulant betreut in der eigenen Wohnung leben möchten;

- Menschen, die aus stationären Einrichtungen kommen – insbesondere Personen, die stationäre Leistungen nach §§ 67/68 SGB XII (Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten) erhalten haben - und nach erfolgreichem Abschluss der Maßnahme nunmehr in eigenen Wohnraum ziehen können;

- Unterstützungsbedürftige Jungerwachsene in der Regel unter 25 Jahre, die zum Teil noch in öffentlicher Unterbringung oder in betreuten Jugendwohnungen wohnen und dringend auf Integration in eigenen Wohnraum angewiesen sind.

In der begleitenden Pressemitteilung der BSU vom 2.11.2009 hieß es unter anderem: „Mit dem jetzt angelaufenen Projekt sollen erste Erfahrungen gesammelt werden. Wenn es erfolgreich läuft, wollen wir es ausweiten – auch vor dem Hintergrund auslaufender Bindungen im Sozialwohnungsbestand ist dies wichtig.“

Bereits im Dezember 2009 wurden die Träger angeschrieben und gebeten, von weiteren Nennungen für den Bewerberpool abzusehen, da dieser nun ausreichend groß sei. Es mehren sich entgegen der Antwort des Senats auf eine Schriftliche Kleine Anfrage des SPD-Bürgerschaftsabgeordneten Andy Grote (Drs. 19/5039) nun aber Hinweise, dass sich der gewünschte Erfolg der Förderrichtlinie noch nicht eingestellt habe.

 

Vor diesem Hintergrund frage/n ich/wir den Senat:

 

1. Mit welchen Maßnahmen hat die BSU bei den Unternehmen der Wohnungswirtschaft für diese Förderrichtlinie geworben?

2. Welche (weiteren) Werbemaßnahmen sind in diesem Bereich geplant?

3. Wie viele wohnungssuchende Bewerber sind bis zum 31.12. 2009 insgesamt und getrennt nach Zielgruppen der Förderrichtlinie für den Bewerberpool gemeldet worden?

4. Wie viele wohnungssuchende Bewerber sind vom 1.1. 2010 bis zum 31.3. 2010 insgesamt und getrennt nach Zielgruppen der Förderrichtlinie für den Bewerberpool gemeldet worden?

5. Wie viele Belegungsrechte für Wohnungen wurden durch die BSG akquiriert? (Bitte getrennt nach bis 31.12.2009 und vom 1.1.2010 bis 31.3. 2010 aufführen)

6. Wie viele Belegungsrechte für Wohnungen wurden durch soziale Einrichtungen / Träger akquiriert? (Bitte getrennt nach bis 31.12.2009 und vom 1.1.2010 bis 31.3. 2010 aufführen)

7. Wie viele Wohnungsbezüge sind auf der Grundlage des Ankaufs von Belegungsrechten bis zum 31.12.2009 und wie viele vom 1.1. 20010 bis zum 31.3.2010 zu verzeichnen?

8. Wie beurteilt der Senat nach heutigem Stand die Förderrichtlinie in Bezug auf die Belegungsrechte? (Falls bislang keine entsprechende Auswertung der gemachten Erfahrungen erfolgt ist: Was sind die Gründe hierfür und wann werden die letzten fünf Monate entsprechend ausgewertet?

9. Welche Maßnahmen zur Verbesserung der Bilanz werden in der Zukunft ergriffen?

10. Wie lautet die Zielzahl zum Erwerb von Belegungsbindungen für das Jahr 2010?