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Förderrichtlinie zur Verbesserung der sozialen Wohnungsversorgung: Wie läuft der Ankauf von Belegungsbindungen?

Freitag, 27.08.2010

Im November 2009 wurde von der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (BSU) die Förderrichtlinie zum Ankauf von vorerst 100 Belegungsrechten zur Verbesserung der Wohnungsversorgung von Menschen mit besonderen Problemen am Wohnungsmarkt bekannt gegeben. Bis 2009 standen dafür 1,5 Millionen Euro zur Verfügung.

Für das Jahr 2010 stehen 3 Millionen Euro zur Verfügung. Im Vergleich zur Förderrichtlinie von 2009 umfasst die seit April 2010 gültige Förderrichtlinie eine weitere Zielgruppe, die durch das Programm mit Wohnraum versorgt werden soll. Die insgesamt vier Zielgruppen sind nun:

- Menschen mit psychischen Erkrankungen und seelischen Behinderungen

- Menschen mit geistigen und mehrfachen Behinderungen, die ambulant betreut in der eigenen Wohnung leben möchten

- Menschen, die aus stationären Einrichtungen kommen - insbesondere Personen, die stationäre Leistungen nach §§ 67/68 SGB XII (Hilfen zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten) erhalten haben - und nach erfolgreichem Abschluss der Maßnahme nunmehr in eigenen Wohnraum ziehen können.

- Unterstützungsbedürftige Jungerwachsene in der Regel unter 25 Jahre in fortdauernder fester Betreuungsstruktur, die in betreuten Jugendwohnungen wohnen oder gewohnt haben und dringend auf Integration in eigenen Wohnraum angewiesen sind sowie Jungerwachsene aus öffentlicher Unterbringung, wenn sie nicht zeitnah über den Kooperationsvertrag mit Wohnraum versorgt werden können und die Voraussetzungen einer verfestigten Betreuungsstruktur durch Träger/Betreuer im Einzelfall gegeben sind. Auch nicht bzw. nicht mehr stationär untergebrachte Jungerwachsene können in Betracht kommen, wenn eine so verfestigte Betreuungsstruktur mit einem Träger besteht, dass dieser verlässlich bei Problemen im Rahmen der Wohnnutzung als Ansprechpartner fungieren kann.

Die bisher bekannten Zahlen zum Ankauf von Belegungsbindungen im Rahmen der Förderrichtlinie (Drs. 19/5886) lassen Zweifel aufkommen, ob die bisher ergriffenen Maßnahmen ausreichen, um 2010 wie geplant bis zu 200 Belegungsrechte zu erwerben.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

1. Abgesehen von Pressemeldungen und Texten auf der Internetseite des Wohnungsbaukreditanstalt, welche Werbemaßnahmen wurden durch den Senat bzw. die BSU bisher unternommen, um die Förderrichtlinie bekannt zu machen und um Wohnungsunternehmen für das Programm zu gewinnen?

2. Wie viele wohnungssuchenden Bewerber/innen gibt es zurzeit insgesamt und nach den vier Zielgruppen der Förderrichtlinie für den Bewerber/innenpool?

3. Ist es noch möglich, in den Bewerber/innenpool aufgenommen zu werden? Wenn ja, wie?

4. Wie viele Belegungsrechte für Wohnungen wurden vom 1.4.2010 bis heute durch die BSG akquiriert?

5. Wie viele Belegungsrechte für Wohnungen wurden vom 1.4.2010 bis heute durch soziale Einrichtungen/Träger akquiriert?

6. Wie viele der bisher insgesamt akquirierten Belegungsrechte wurden für das Programm A (einmalige Belegungsbindung) und wie viele für das Programm B (langfristige Belegungsbindung) akquiriert?

7. Wie viele Wohnungsbezüge sind auf der Grundlage des Ankaufs von Belegungsrechten seit dem 1.4.2010 bis heute zu verzeichnen und aus welcher Zielgruppe stammen die Mieter/innen?

8. Wie beurteilt der Senat bzw. die zuständige Behörde nach dem heutigen Stand die Förderrichtlinie in Bezug auf die Belegungsrechte?

9. Welche Maßnahmen zur Verbesserung der Bilanz werden in Zukunft ergriffen?

10. Ist eine Ausweitung der Förderkapazität geplant?