Zum Hauptinhalt springen

Förderschule Pröbenweg im Stadtteil Hamm

Freitag, 28.09.2012

In der letzten Legislaturperiode haben alle Fraktionen in der Bürgerschaft die Einführung des neuen § 12 im Hamburgischen Schulgesetz unterstützt. Mit ihm erhalten Eltern von behinderten Kindern und Jugendlichen erstmals das Recht, zu wählen, ob ihr Kind an einer Regelschule unterrichtet und gefördert wird oder eine Sonderschule besucht.

Mit dem Schuljahr 2010/2011 begann die Einführung dieser neuen Regelung in den ersten und fünften Klassen. Damit setzt Hamburg die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen um. „Kinder mit Behinde-rungen sollen das Recht erhalten, nicht getrennt von anderen unterrichtet zu werden, sondern am gemeinsamen Schulleben teilzunehmen, wenn die El-tern dies wünschen“, sagte die damalige Bildungssenatorin des CDU-GAL-Senats. „Das ist ein wichtiger Schritt, um die Rechte von Menschen mit Be-hinderungen zu wahren.“

Durch das Wahlrecht der Eltern wird sich die Zahl von Schülerinnen und Schülern in den Förderschulen in den nächsten Jahren deutlich verringern. Dieses war und ist allen Beteiligten klar und auch gewollt. Gleichzeitig wurde aber immer deutlich, dass das erstmals im Schulgesetz verankerte Wahlrecht von Eltern garantiert werden muss. Übereilte Schließungen einzelner Schulstandorte sollte es nicht geben, bei dem zu erwarteten Rückgang der Schülerzahlen sollten einzelne Schulstandorte behutsam auslaufen.

Eine der betroffenen Schulen ist die Förderschule Pröbenweg im Stadtteil Hamm. In einem offenen Brief bringt der Elternrat seine Besorgnis zum Aus-druck, dass der Standort kurzfristig geschlossen werden soll.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

 

1. Wie hat sich seit 2009 die Schülerzahl entwickelt? Bitte pro Jahr nennen.

2. Aus welchen Stadtteilen kommen die Schülerinnen und Schüler?

3. Aus welchen früheren Regelschulen kommen die neu angemeldeten Schüler/-innen?

Bitte Nennung der Schulen, der Anzahl und der Gründe für den Wechsel.

4. Was ist die zahlenmäßige Untergrenze an Schülerinnen und Schülern, die sich an einer Schule befinden sollten?

5. Wie ist der aktuelle Planungsstand hinsichtlich der Fortführung des Schulstandortes Pröbenweg?

Drucksache 20/5416 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 20. Wahlperiode

6. Hat es vor dem offenen Brief des Elternrates Gespräche zwischen Schu-le, Schulbehörde und Elternrat hinsichtlich der Entwicklung der Schule Pröbenweg gegeben?

Wenn ja, wann?