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Förderung von Bau und Sanierung vereinseigener Anlagen aus dem Haushaltstitel 3380.893.02 und 3780.893.02

Freitag, 15.10.2010

Der Senat gibt in Drucksache 19/6885 an, dass „die zuständige Behörde insbesondere den Neubau und die Erweiterung von Vereinssportstätten“ fördere. „Besondere Bedeutung“ werde dabei „der Entwicklung von Kooperationsprojekten von mehreren Behörden oder anderen Dritten (…) beigemessen“. Die zuständige Behörde werbe hierbei Verstärkungsmittel aus anderen Titeln des Sportetats, sowie weiterer behördlicher Stellen ein.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

 

1. Wie hoch war der Anteil der jeweiligen Verstärkungsmittel, die bei Maßnahmen, die seit 2003 aus dem Titel 893.02 gefördert worden sind, eingesetzt worden sind? Bitte aufschlüsseln in die Höhe der jeweiligen Verstärkungsmittel, Art der Maßnahme und aus welchem Haushaltstitel diese Mittel genommen worden sind.

2. Mit welcher Begründung wurden aus dem Titel zur Förderung von Bau und Sanierung vereinseigener Anlagen folgende Maßnahmen gefördert?

a. In 2003 die Bäderland Hamburg GmbH als Zuwendungsempfänger bei einer Erweiterungsmaßnahme des Olympiastützpunktes.

b. In 2007 zweimal die Bäderland Hamburg GmbH als Zuwendungsempfänger beim Umbau eines Freibades und beim Bau einer Beachvolleyballanlage.

c. In 2009 der Olympiastützpunkt Hamburg bei der Maßnahme „Internat“.

d. In 2009 die Bäderland Hamburg GmbH bei der Modernisierung der Eissporthalle Farmsen.

Insbesondere bitte bei den Maßnahmen seit 2007 angeben, warum diese nicht aus dem Titel 791.01 Förderung des Spitzensports finanziert worden sind.