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Folgen der Änderung des Hamburgischen Passivraucherschutzgesetz (HmbPSchG) für die Gastronomie in Eppendorf und Winterhude ( I.)

Dienstag, 31.08.2010

Die Stadtteile Eppendorf und Winterhude zeichnen sich nicht nur durch eine große Anzahl gastronomischer Betriebe aus. Die zahlreichen Restaurants, Kneipen und Cafés sind zudem auch äußerst unterschiedlich strukturiert, was Größe, internationale Ausrichtung der angebotenen Küche und Zusatz-Features wie etwa Public Viewing von Fußballspielen betrifft. So hat sich in Winterhude und Eppendorf über Jahrzehnte hinweg eine abwechslungsreiche Gastro-Kultur entwickelt. Spätestens seit Inkrafttreten des Hamburgischen Passivraucherschutzgesetzes (HmbPSchG) vom 11. Juli 2007 war diese auf die neuen Bedingungen eingestellt: Restaurants investierten in die Schaffung abgetrennter Räumlichkeiten für Raucher, und aus Kneipen wurden Clubräume von Vereinen für Rauchkultur – teilweise mit netzwerkartiger Struktur und Mitgliedsausweisen. Zum 1. Januar 2010 sind nun Änderungen des HmbPSchG in Kraft getreten. In für die Öffentlichkeit zugänglichen Räumen herrscht jetzt generelles Rauchverbot. Mit Ausnahmen allerdings: In Einraum-Kneipen von höchstens 75 Quadratmetern Größe darf weiter geraucht werden, wenn die Kneipe mit einem Schild ‚Raucher-Kneipe’ versehen ist, Minderjährigen der Zugang verwehrt wird und keine zubereiteten Speisen dargeboten werden. Auch in größeren oder mehrräumigen Kneipen oder Restaurant-Räumen kann weiter geraucht werden, wenn diese als Raucherräume gekennzeichnet, abgetrennt, belüftet, für Minderjährige unzugänglich und vor allem frei von zubereiteten Speisen sind.

Viele Restaurants haben nach die nach der Änderung des HmbPSchG für Raucher eingerichteten Räumlichkeiten wieder aufgegeben.

 

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

 

 

1. Wie viele gastronomische Betriebe gibt es in Eppendorf und Winterhude? Bitte jeweils unterscheiden nach Art (etwa ‚Restaurant’, ‚Kneipe’, ‚Café’, ‚Vereins-Lokal’) und entweder Betrieb über 75 Quadratmeter/mehrräumiger Betrieb oder Einraum-Betrieb mit höchstens 75 Quadratmetern Fläche.

 

2. Wie viele gastronomische Betriebe mit mehreren Räumen oder einer Grundfläche von über 75 Quadratmetern in Eppendorf und Winterhude verfügen über einen Raum oder mehrere Räume, in denen das Rauchen auch nach der Änderung des HmbPSchG noch erlaubt ist?

3. Wie viele Betriebe haben in Eppendorf und Winterhude nach dem HmbPSchG alter Fassung Räumlichkeiten für Raucher eingerichtet, die sie nach der Änderung des HmbPSchG wieder rückgebaut haben? Welche Kosten sind diesen Betrieben dadurch entstanden?

 

4. Können Restaurant-Betreiber, die zwischen dem 11. Juli 2007 und dem 15. Dezember 2009 umsonst in den Nichtraucherschutz investiert haben, einen Antrag auf Entschädigung stellen? Wenn ja bei wem und in welcher Form?

 

5. Falls keine staatlichen finanziellen Hilfen vorgesehen sind, hält der Senat diese für nicht notwendig?

6. Wie viele gastronomische Betriebe mussten seit dem 1. Januar 2010 in Eppendorf und Winterhude schließen? Wie viele waren es im Vergleichszeitraum (Januar bis August) im Jahr vor Einführung des HmbPSchG alter Fassung?

7. Wie viele Einraum-Kneipen bis 75 Quadratmeter in Eppendorf und Winterhude haben sich nach der Änderung des HmbPSchG vom 15. Dezember 2009 entschlossen, ausgewiesene Raucherkneipe zu sein? Wie viele davon hatten zuvor auch zubereitete Speisen angeboten?

8. Wie viele Einraum-Kneipen bis 75 Quadratmeter haben sich in Eppendorf und Winterhude entschlossen, weiterhin zubereitete Speisen wie etwa Frikadellen oder Croques anzubieten und damit auf die Möglichkeit des Rauchens zu verzichten?

 

9. Wer kontrolliert die Einhaltung des neuen HmbPSchG in Eppendorf und Winterhude?

 

10. Wie häufig werden gastronomische Betriebe in Eppendorf und Winterhude auf Einhaltung des neuen HmbPSchG kontrolliert und wie viel Personal steht dafür zur Verfügung?

 

11. Vertritt der Senat die Auffassung, dass diese Anzahl ausreicht?

 

12. Wie werden Verstöße gegen das neue HmbPSchG

a) gegenüber Betreibern und

b) gegenüber Gästen sanktioniert, die vom Betreiber auf das Rauchverbot hingewiesen wurden, aber weitergeraucht haben, bis zum Beispiel der Betreiber die Polizei gerufen hat?

13. In welcher Form ist Gaststätten-Personal in Räumlichkeiten, in denen das Rauchen erlaubt ist, angehalten, die Volljährigkeit der Gäste zu überprüfen? Wie viele Minderjährige wurden seit dem 1. Januar 2010 in Räumlichkeiten, in denen geraucht werden darf, in Eppendorf und Winterhude angetroffen und welche Konsequenzen hatte dies a) für die Betreiber und b) für die Minderjährigen?

 

14. Wie viele Ermahnungen wurden seit dem 1. Januar 2010 wegen Nichteinhal¬tung des HmbPSchG in Eppendorf und Winterhude ausgesprochen, und wie viele und welche Strafen wurden erteilt? In welcher Form wurde gegen das neue HmbPSchG jeweils verstoßen?

 

15. Wie viele Beschwerden Eppendorfer und Winterhuder Gastronomie-Betreiber sind bei der Verwaltung gegen das neue HmbPSchG inzwischen aufgelaufen? Gibt es Beschwerden von Verbänden wie dem DeHoGa gegen das HmbPSchG? Sind bei Gericht bereits Verfahren anhängig? Gab es Widersprüche gegen Bescheide oder gegen die Ablehnung von Bescheiden?

 

16. Wie häufig mussten sich Kontrolleure in nicht als ‚Raucher-Kneipe’/’Raucher-Zimmer’ ausgewiesenen Räumlichkeiten, in denen aber geraucht wurde, anhören, es handele sich um eine nichtöffentliche private Feier?