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Folgt die Strafe auf dem Fuße? Entwicklung der Jugendstrafverfahren in Hamburg

Mittwoch, 06.05.2009

Nach dem im Zusammenhang mit der Senatsantwort aus Drs. 19/2866 deutlich geworden ist, dass das Projekt PriJuS gewisse Anlaufschwierigkeiten hat,

 

fragen wir den Senat:

 

1. Wie viele Jugendstrafverfahren gab es 2008 insgesamt in Hamburg?

 

2. Wie viele Heranwachsende wurden nach Jugendrecht und wie viele nach allgemeinem Strafrecht verurteilt?

 

3. In wie vielen Fällen wurde im Jahr 2008 das beschleunigte Verfahren nach §§ 417 ff. StPO angewendet (bitte auch prozentual zu den Jugendstrafverfahren insgesamt angeben)?

 

4. In wie vielen Fällen wurde im Jahr 2008 das vereinfachte Jugendverfahren (§§ 76 ff. JGG) angewendet (bitte auch prozentual zu den Jugendstrafverfahren insgesamt angeben)?

 

5. Wie lange dauerten durchschnittlich im Jahr 2008 die Ermittlungsverfahren (bitte pro Jahr vom Tag des Eingangs bei der Staatsanwaltschaft bis zur dortigen Erledigung) in Verfahren nach dem JGG?

 

6. Wie lange dauerte im Jahre 2008 durchschnittlich der Zeitraum vom Eingang bis zur Erledigung einer Rechtssache vor den hamburgischen Strafgerichten (Jugendgericht) in

a. Verfahren vor dem Jugendrichter ?

b. Verfahren vor dem Jugendschöffengericht ?

c. Verfahren vor der Jugendkammer?