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Folgt die Strafe auf dem Fuße? Entwicklung der Jugendstrafverfahren in Hamburg im Jahr 2009 und im ersten Halbjahr 2010 (2. Nachfrage)

Freitag, 26.11.2010

In seiner Antwort auf unsere Anfrage Drs. 19/6757 konnte der Senat noch keine vollstän-digen Angaben zur Rechtsprechung an den Jugendgerichten im Jahr 2009 machen. Teil-weise wurden nur vorläufige Zahlen genannt.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

 

1. Wie viele Jugendstrafverfahren gab es 2009 und im ersten Halbjahr 2010 (bitte jeweils pro Jahr jeweils die endgültigen Zahlen) insgesamt in Hamburg?

 

2. Wie viele Heranwachsende wurden nach Jugendrecht und wie viele nach allge-meinem Strafrecht verurteilt?

 

3. In wie vielen Fällen wurde im Jahr 2009 und im ersten Halbjahr 2010 das be-schleunigte Verfahren nach §§ 417 ff. StPO angewendet (bitte auch prozentual zu den Jugendstrafverfahren insgesamt angeben)?

 

4. In wie vielen Fällen wurde im Jahr 2009 und im ersten Halbjahr 2010 das verein-fachte Jugendverfahren (§§ 76 ff. JGG) angewendet (bitte auch prozentual zu den Jugendstrafverfahren insgesamt angeben)?

 

5. Wie lange dauerten durchschnittlich im Jahr 2009 und im ersten Halbjahr 2010 die Ermittlungsverfahren (bitte pro Jahr vom Tag des Eingangs bei der Staats-anwaltschaft bis zur dortigen Erledigung) in Verfahren nach dem JGG?

 

6. Wie lange dauerte im Jahr 2009 und im ersten Halbjahr 2010 durchschnittlich der Zeitraum vom Eingang bis zur Erledigung einer Rechtssache vor den ham-burgischen Strafgerichten (Jugendgericht) in

a. Verfahren vor dem Jugendrichter ?

b. Verfahren vor dem Jugendschöffengericht ?

c. Verfahren vor den Jugendkammern (bitte auch differenziert nach Verfahren in 1. und 2. Instanz)?