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Folgt die Strafe auf dem Fuße? Entwicklung der Jugendstrafverfahren in Hamburg in 2009 (Nachfrage)

Mittwoch, 14.07.2010

In seiner Antwort auf unsere Anfrage Drs. 19/6288 konnte der Senat noch keine vollständigen Angaben zur Rechtsprechung an den Jugendgerichten im Jahr 2009 machen. Im Nachgang dazu fragen wir den Senat:

1. a) Wie viele Jugendstrafverfahren gab es 2009 insgesamt in Hamburg?

b) Wie viele Jugendstrafverfahren gab es in den Jahren 2007, 2008 und 2009 insgesamt und bei den einzelnen Gerichten (bitte aufschlüsseln Amtsgericht unter Angabe Jugendrichter und Jugendschöffengericht, Landgericht erste Instanz und Landgericht 2. Instanz)

2. a) Wie viele Heranwachsende wurden nach Jugendrecht und wie viele nach allgemeinem Strafrecht verurteilt?

b) Wie viele Ermahnungsgespräche hat die Staatsanwaltschaft im ersten Halbjahr 2010 durchgeführt?

3. In wie vielen Fällen wurde im Jahr 2009 das beschleunigte Verfahren nach §§ 417 ff. StPO angewendet (bitte auch prozentual zu den Jugendstrafverfahren insgesamt angeben)?

4. In wie vielen Fällen wurde im Jahr 2009 das vereinfachte Jugendverfahren (§§ 76 ff. JGG) angewendet (bitte auch prozentual zu den Jugendstrafverfahren insgesamt angeben)?

5. a) Wie lange dauerten durchschnittlich, bezogen auf das gesamte Jahr 2009 die Ermittlungsverfahren (bitte pro Jahr vom Tag des Eingangs bei der Staatsanwaltschaft bis zur dortigen Erledigung) in Verfahren nach dem JGG?

b) Welche Angaben sind zur Verfahrensdauer bei der Staatsanwaltschaft im laufenden Jahr 2010 möglich?

6. Wie lange dauerte im Jahre 2009 durchschnittlich der Zeitraum vom Eingang bis zur Erledigung einer Rechtssache vor den hamburgischen Strafgerichten (Jugendgericht) in a) Verfahren vor dem Jugendrichter, b) Verfahren vor dem Jugendschöffengericht und c) Verfahren vor der Jugendkammer?

d) Welche Angaben sind zur Verfahrensdauer beim Jugendgericht bzw. beim Jugendrichter, beim Jugendschöffengericht und bei der Jugendkammer im laufenden Jahr 2010 möglich?

7. In seiner Antwort Drs. 18/4666 hat der Senat differenzierte Daten zu den Jugendstrafverfahren an den einzelnen Gerichten genannt. Mit der Bitte um Fortführung der seinerzeit zu Ziffer 1 bis 3 erfragten Zahlen:

a) Wie hat sich die Dauer der Jugendstrafverfahren seit dem Jahr 2005 bei den einzelnen Amtsgerichten entwickelt?

b) Wie hat sich die durchschnittliche Dauer der Verfahren ab Eingang bei der Staatsanwaltschaft bis Beendigung beim Amts- bzw. Landgericht seit 2005 entwickelt?

c) Wie haben sich Zahl und Anteil der beschleunigten Jugendstrafverfahren seit 2005 entwickelt?

8. In seiner Antwort Drs. 18/6930 hat der Senat Angaben zum Inhalt der Entscheidungen der Jugendgerichte gemacht. Mit der Bitte um Fortführung der dort erfragten Daten:

a) Wie viele Jugendstrafverfahren endeten in den Jahren seit 2007 durch Urteil, wie viele Verurteilte gab es und wie viele davon waren Jugendliche?

b) Welchen Anteil an den Verurteilungen hat – in den Jahren seit 2005, absolut und prozentual – die Verhängung von Jugendstrafe (bitte aufschlüsseln absolut und prozentual sowie mit und ohne Bewährung)?

c) Welchen Anteil (absolut und prozentual) an den Verurteilungen hat in den Jahren seit 2007 die Verhängung von Jugendarrest (bitte nach den Arrestformen aufschlüsseln)?

d) Welchen Anteil (absolut und prozentual) an den Verurteilungen hat in den Jahren seit 2007 die Verhängung sonstiger Zuchtmittel?

e) Wie oft wurde in den Jahren seit 2007 Jugendarrest (als Zuchtmittel) verhängt gegen Jugendliche, wie oft gegen Heranwachsende?

9. Welche Untersuchungen, Evaluationen oder anderen Erkenntnisse gibt es auf Senatsseite über die Auswirkungen der Dezentralisierung der Jugendgerichtsbarkeit auf die Verfahren und insbesondere auf deren Dauer?

10. Gibt es Überlegungen, die Arbeit der Staatsanwaltschaft in Jugendsachen organisatorisch stärker als bisher nach regionalen Gesichtspunkten auszurichten? Wenn nein, weshalb nicht? Wenn ja, inwiefern?

 

Jana Schiedek MdHB Dr. Andreas Dressel MdHB