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Fortbildungen ehrenamtlicher Richterinnen und Richter in der ordentlichen Gerichtsbarkeit sowie in der Verwaltungsgerichtsbarkeit

Montag, 18.07.2016

Bürgerinnen und Bürger sind für den Fall ihrer Wahl oder Berufung verpflichtet, das ehrenamtliche Amt als Schöffin und Schöffe in der ordentlichen Gerichtsbarkeit bzw. als Richterin und Richter der allgemeinen Kammern und Senate der Verwaltungsgerichte anzunehmen und auszuüben. Die Bezirksämter können Vorschlagslisten auch mit Bürgerinnen und Bürgern auffüllen, die sich nicht freiwillig gemeldet haben. In allen Fällen fragt sich, wie und mit welchen Mitteln der Senat sicherstellt, dass die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in den benannten Bereichen ausreichend mit den Anforderungen, die die ordnungsgemäße Ausübung des Amtes an sie stellt, vertraut gemacht werden. Gemeint ist, inwiefern die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter mit Rechten, Pflichten und Verantwortung sowie den gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten ihrer Mitwirkung an Verhandlungen beispielsweise im Rahmen von Fortbildungen im Rahmen der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel des Senats vertraut gemacht werden.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

 

1. Wie haben sich die Mittel für die Einführung und Fortbildung ehrenamtlicher Richterinnen und Richter in den letzten beiden Wahlperioden der Bürgerschaft entwickelt? Bitte für jede der beiden Gerichtsbarkeiten gesondert darstellen.

 

2. Wie sind die Haushaltsmittel auf diese einzelnen Gerichtsbarkeiten und Gerichte verteilt worden?

 

3. Welche dieser Gerichte haben Einführungen für die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter durchgeführt?

 

4. An welchen dieser Gerichten wurden keine Einführungen angeboten? Welche Gründe haben diese Gerichte hierfür angeführt?

 

5. Gibt es Verwaltungsvorschriften über Inhalt und Umfang von Einführungen und Fortbildungen für die einzelnen benannten Gerichtsbarkeiten? Wird deren Einhaltung geprüft?

 

6. Sind für die ehrenamtlichen Richterinnen und Richter in Strafsachen (Schöffen) im Rahmen der Unterweisungen Informationsbesuche in Justizvollzugsanstalten bzw. Jugendstrafanstalten vorgesehen und werden diese tatsächlich durchgeführt?

 

7. Fördert die Landesregierung adäquate Fortbildungen durch direkte Zuweisungen an Bildungsträger oder durch die Landeszentrale für Politische Bildung?

 

8. Können Fortbildungen für ehrenamtliche Richterinnen und Richter bei Bildungsträgern nach dem Hamburgischen Bildungsurlaubsgesetz anerkannt werden?