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„Freie und Abrissstadt Hamburg“

Donnerstag, 14.06.2007

Hamburgs gewachsenes, historisch bedeutsames Stadtbild ist bedroht.

 

Schon vor rund 120 Jahren prägte der erste Direktor der Hamburger Kunsthalle, Alfred Lichtwark, das Wort von der „Freien und Abrissstadt Hamburg“. Dass diese Mentalität in Hamburg immer noch vorherrscht, zeigen jüngste Presseberichte, denen zufolge wieder einige historische Stadthäuser, Villen und Palais davon bedroht sind, abgerissen oder bis zur Unkenntlichkeit umgebaut zu werden. Einige der Gebäude befanden sich zuvor im Besitz der Stadt und sind an Investoren verkauft worden. Der Bürgermeister hat nun Medienberichten zufolge einen sogenannten Villen-Gipfel zum Erhalt der Altbauten einberufen.

 

Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

 

1. Welche Immobilien mit einer besonderen Bedeutung für das historisch gewachsene Stadtbild hat der Senat in den letzten vier Jahren verkauft?

 

2. Welche Immobilien mit einer besonderen Bedeutung für das historisch gewachsene Stadtbild wurden nach dem Verkauf erheblich verändert oder abgerissen?

 

3. Bei welchen Objekten handelt es sich um denkmalgeschützte Objekte oder Objekte, die in die Liste der denkmalwürdigen Objekte aufgenommen werden sollten?

 

4. Welche Objekte befinden sich in Milieuschutzgebieten oder waren Teil eines geschützten Ensembles?

 

5. Hat der Senat eine besondere Verantwortung in Bezug auf den Erhalt des historisch gewachsenen Stadtbildes, wenn er Häuser verkauft, die unter diese Rubrik fallen? Wenn ja, wie wird er dieser Verantwortung gerecht?

 

6. Wie wurden Gebäude mit herausragender Bedeutung für das historisch gewachsene Stadtbild bzw. denkmalwürdige oder denkmalgeschützte Gebäude nach dem Verkauf vor dem völligen Umbau und/oder Abriss geschützt?

 

7. Welche Instrumente zum Schutz der historischen Altbauten, wie z.B. die Eintragung von Vorbehalten in das Grundbuch, wurden genutzt?

 

8. Welche anderen Möglichkeiten zum Erhalt des historisch gewachsenen Stadtbildes hat der Senat wahrgenommen?

 

9. Welche Möglichkeiten bieten in dieser Hinsicht die Verordnungen zum Schutz der Binnenalster und der Außenalster zum Beispiel im Hinblick auf das „Nivea-Haus“ am Jungfernstieg und sind sie wahrgenommen worden?

 

10. Warum sind die Instrumente zum Schutz des historisch gewachsenen Stadtbildes nicht bei der Baugenehmigung zur Europapassage wahrgenommen worden?