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Freiwilligendienste und Migration

Dienstag, 05.01.2010

In dem am 19. Dezember 2006 verabschiedeten Handlungskonzept zur Integration

von Zuwanderern hat sich der Senat zum Ziel gesetzt, Menschen mit Migrationshintergrund und ihren Organisationen mehr Möglichkeiten einzuräumen, damit sie sich stärker als bisher aktiv und engagiert zur Gestaltung des Gemeinwohls einbringen können. Zu entsprechenden Handlungsansätzen wird auf die Drs. 18/5530 verwiesen.

 

Des Weiteren führte die Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz gemeinsam mit der Landesinitiative „Hamburg engagiert sich“ am 19. September 2007 einen Kongress durch. Der Kongress sollte insbesondere das bürgerschaftliche Engagement als einen Grundpfeiler für die Integration von Zuwandrerinnen und Zuwanderern und die Stärkung von Familien in den Mittelpunkt stellen und neue Handlungsfelder eröffnen. Infolge des Kongresses sollte als konkrete Maßnahme im Bezug auf die Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements von Migrantinnen und Migranten ein Konzept von der BSG vorbereitet werden, in dem mehrere Komponenten berücksichtigt werden sollten, u.a. die kulturellen Eigenheiten von Menschen mit Migratinshintergrund als auch das Hamburger Handlungskonzept zur Integration von Zuwanderern.

 

Dies vorausgeschickt, fragen wir den Senat:

 

1. Die BSG wurde im Herbst 2007 mit der Erstellung des o.g. Konzepts beauftragt. Liegt das Konzept bereits vor?

a. Wenn ja, seit wann? Was sind die Ergebnisse des Konzeptes, wurde es veröffentlicht und wem liegen die Ergebnisse vor?

b. Wenn nein, warum nicht und wann kann mit einer Vorlage des Konzeptes gerechnet werden?

c. Erfolgte die Erstellung ausschließlich behördenintern oder waren auch andere Personen oder Institutionen daran beteiligt? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht?

 

2. Werden bzw. wurden Migrantenorganisationen aktiv in die Konzepterstellung mit eingebunden?

a. Wenn ja, welche und auf welche Weise?

b. Wenn nein, warum nicht und ist eine Einbindung von Migrantenorganisationen für die Zukunft vorgesehen?

 

3. Die Partizipation von Migrantinnen und Migranten im Bereich der Freiwilligendienste kann besser gelingen, wenn Migrantenorganisationen sich selbst als Träger etablieren. Bisher gibt es im Bereich Freiwilligendienste deutschlandweit noch keine Migrantenorganisation mit Trägerzulassung und -funktion. Der Aufbau von Migrantenorganisationen als Träger von Freiwilligendiensten fördert die Integration von Migrantinnen und Migranten auf individueller und institutioneller Ebene. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat, ob er in Zukunft Migrantenorganisationen als Träger von Freiwilligendiensten fördern wird oder ob entsprechende Vorhaben geplant sind.

a. Wenn ja, wie sehen die Pläne einer solchen Förderung aus und welche Migrantenorganisationen sollen gefördert werden?

b. Wenn nein, erachtet der Senat entsprechende Förderungen für sinnvoll? Wenn nein: Aus welchen Gründen?

 

4. Welche Träger führen zurzeit Projekte durch, die Ehrenamtliche mit Migrationshintergrund einschließen bzw. die sich (auch) auf die Thematik Ehrenamt und Migration konzentrieren? Bitte aufschlüsseln nach Trägern, Projekten und Zielgruppen.

 

5. In der Drs. 19/2907 wird dargestellt, dass es einen gesonderten Workshop auf dem Kongress zu den Bereichen Spracherwerb und interkulturelle Verständigung gab. Ebenso wird vermerkt, dass eine höhere Engagementbeteiligung im „Sport- und Kulturbereich möglich und wünschenswert sei“. Durch welche konkreten Maßnahmen will der Senat die ehrenamtliche Tätigkeit in den Bereichen

 

a. Spracherwerb

b. Interkulturelle Verständigung

c. Sport

d. Kultur und

e. Elternarbeit

 

differenziert nach Jugendlichen, Erwachsenen und Senioren in den nächsten Jahren fördern?