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Fünf Jahre Einbürgerungsinitiative und Bilanz

Mittwoch, 14.12.2016

Menschen mit Migrationshintergrund bilden einen immer größeren Teil der Gesellschaft. Umso wichtiger ist es, ihre Lebenslagen und Sichtweisen auf gesellschaftliche und politische Fragestellungen zu berücksichtigen. Sie sollen die Gesellschaft in derselben Form mitgestalten können wie andere auch. Partizipation leistet daneben auch einen direkten Integrationsbeitrag: Was man selbst mitgestaltet, damit identifiziert man sich auch. Es ist deshalb das erklärte Ziel des Senats, mehr Hamburgerinnen und Hamburger mit ausländischer Staatsangehörigkeit für die Annahme der deutschen Staatsangehörigkeit zu gewinnen

Seit Dezember 2011 erhalten jeden Monat viele Hunderte Hamburgerinnen und Hamburger ohne deutschen Pass, die ihrer Aufenthaltsdauer nach die rechtlichen Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen könnten, ein persönliches Anschreiben des Ersten Bürgermeisters.

Die angeschriebenen Hamburgerinnen und Hamburger werden gebeten, über eine Einbürgerung nachzudenken und sich über die Voraussetzungen informieren zu lassen. Neben diesem Anschreiben des Ersten Bürgermeisters sind die Einbürgerungsfeiern, die Behandlung des Themas im Schulunterricht, das Engagement von Einbürgerungslotsen sowie begleitende Informationsmaßnahmen wichtige Bestandteile der Hamburger Einbürgerungsinitiative.

 

Ich frage den Senat:

1. Wie viele persönliche Anschreiben wurden in den letzten fünf Jahren vom Ersten Bürgermeister versandt? Bitte für die Jahre 2011- 2015 aufschlüsseln.

2. Wie viele Beratungsgespräche und Anträge wurden in den letzten fünf Jahren geführt beziehungsweise gestellt?

3. Wie viele Einbürgerungen erfolgten in den letzten fünf Jahren? Bitte nach Herkunftsland, Alter, Geschlecht aufschlüsseln.

4. Wie viele Menschen haben im Zeitraum 2011-2016 an den Einbürgerungsfeiern des Senats teilgenommen?

5. Wie lange dauerten die Einbürgerungsverfahren in Hamburg im Durchschnitt in den letzten fünf Jahren? Bitte für die Jahre 2011- 2015 aufschlüsseln.

6. Wie viele Personalstellen wurden in den Jahren 2011-2015 in der zuständigen Abteilung eingerichtet?

7. Welche rechtlichen Voraussetzungen gelten für eine Einbürgerung?

8. An welchen Stellen übt der Senat beziehungsweise die zuständige Behörde Ermessen bei der Entscheidung über einen Antrag auf Einbürgerung aus?

9. Welche Anweisungen bestehen hinsichtlich der Ermessensausübung?

10. In wie vielen Fällen wurde aus welchen Gründen bei der Einbürgerung auf eine Sprachprüfung nach § 10 Satz 1 Nummer 6 StAG verzichtet?

11. In wie vielen Fällen erfolgte die Einbürgerung in den letzten fünf Jahren unter Beibehaltung der Herkunftsstaatsangehörigkeit? Bitte nach Herkunftsländern aufschlüsseln.

12. Wie viele Personen leben derzeit in Hamburg, die nach Ansicht des Senats die Voraussetzungen für eine Einbürgerung erfüllen würden?

13. Wie viele Menschen haben seit der Abschaffung der Optionspflicht von ihrem Wegfall profitiert? Bitte aufschlüsseln nach Herkunftsländern.

14. Wie lange will der Senat die Einbürgerungsinitiative noch fortsetzen?

 

  • Kazim Abaci (Fachsprecher:in Migration, Integration und Geflüchtete)