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Fünf-Jahres-Bilanz: Hamburgisches Gesetz zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen für landesrechtlich geregelte Berufe

Donnerstag, 31.08.2017

Seit dem 1. April 2012 ist das sogenannte Anerkennungsgesetz des Bundes (Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen) in Kraft. Die Freie und Hansestadt Hamburg verabschiedete vor fünf Jahren mit Wirkung zum 1. August 2012 als erstes Bundesland ein eigenes Gesetz über die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen für landesrechtlich geregelte Berufe. Ziel der Anerkennungsgesetze ist es, im Ausland erworbene Berufsqualifikationen in einem geregelten Verfahren anzuerkennen und damit den in Hamburg lebenden Menschen mit Migrationshintergrund eine Beschäftigung im erlernten Beruf zu ermöglichen. Die erste Anlaufstelle für Beratungsgespräche ist i. d. R. die „Zentrale Anlaufstelle Anerkennung“ (ZAA). Sie ist seit Januar 2015 ein Teil des „Hamburg Welcome Center“ und berät dort an zentraler Stelle in der Stadt.

Nach drei Jahren positiver Erfahrung mit der Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse trat am 15.12.2015 das Hamburgische Gesetz über die Fortentwicklung des Anerkennungsverfahrens für ausländische Berufsqualifikationen in Kraft.

Mit den Anerkennungsgesetzen sind Strukturen geschaffen worden, die Deutschland langfristig attraktiv für Fachkräfte aus dem Ausland machen. Zudem ermöglichen sie es Flüchtlingen und Zuwanderern, ihre mitgebrachten Qualifikationen bei uns anerkennen zu lassen und in den erlernten Berufen zu arbeiten.

Ich frage den Senat:

1. Wie viele Beratungsgespräche sind vom 1.8.2012 bis zum 31.7.2017 bei der Zentralen Anlaufstelle Anerkennung (ZAA) geführt worden? Bitte nach Herkunftsland, Alter, Geschlecht und Aufenthaltsstatus differenzieren.

2. Wie viele Beratungsgespräche sind vom 1.8.2012 bis zum 31.7.2017 bei der Handwerkskammer Hamburg geführt worden? Bitte nach Herkunftsland, Alter, Geschlecht und Aufenthaltsstatus differenzieren.

3. Wie viele Anträge auf Anerkennung im Ausland erworbener Berufsabschlüsse sind in Hamburg vom 1.8.2012 bis zum 31.7.2017 bei den zuständigen Stellen gestellt worden? Bitte differenzieren nach vollständiger Anerkennung, teilweiser Anerkennung, Ablehnung und Berufshauptgruppen sowie nach Herkunftsland, Alter, Geschlecht und Aufenthaltsstatus.

4. Welche Referenzberufe werden angestrebt?

5. Viele Antragsteller haben im genannten Zeitraum für die Anerkennung beziehungsweise die Gleichwertigkeitsbescheinigung an einer Prüfung, einer Anpassungsmaßnahme oder einem Sprachkurs teilgenommen.

a) Um welche Prüfungen handelte es sich typischerweise?

b) Um welche Anpassungsmaßnahmen handelte es sich typischerweise?

6. Die Freie und Hansestadt Hamburg hat ein Stipendienprogramm aufgelegt, um mehr Menschen mit ausländischen Berufs- und Studienabschlüssen die Teilnahme an den erforderlichen Fortbildungsmaßnahmen zu ermöglichen. Wie viele Anträge nach diesem Stipendienprogramm sind vom 1.8.2012 bis zum 31.7.2017 bewilligt worden? Bitte differenzieren nach laufenden Leistungen und Einmalleistungen und nach der Kostenart.

7. Wie viele Personen wurden vom 1.8.2012 bis zum 31.7.2017 über das Stipendienprogramm des Senats gefördert? Bitte differenzieren nach Herkunftsland, Alter und Geschlecht.

8. Welche Maßnahmen wurden durch das Stipendienprogramm gefördert?

9. Wie lassen sich die Kosten des Stipendienprogramms für den Zeitraum vom 1.8.2012 bis zum 31.7.2017 beziffern? Bitte staffeln nach: unter 1.000 Euro; 1.000 bis 2.500 Euro; 2.500 bis 5.000 Euro und über 5.000 Euro.