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G8/G9 Faktencheck (4) – Was bedeuten die Forderungen der Volksinitiative „G9-Jetzt-HH“ für Hamburgs Gymnasien?

Dienstag, 01.04.2014

Mit dem von CDU, SPD und Grünen (damals noch GAL) geschlossenen Schulfrieden beendeten die Parteien die kräfteraubenden Schulstrukturreformen in Hamburg und einigten sich auf das inzwischen bewährte Zwei-Säulen-System aus Gymnasium und Stadtteilschule. Damit gab es wieder mehr Raum und vor allem auch die Ruhe und Verlässlichkeit, um sich auf den Unterricht und stetige Verbesserung der Unterrichtsqualität zu konzentrieren.

Nun droht Hamburg eine neue Schulreform und mit ihr eine neue Schulstrukturdebatte. Die Volksinitiative „G9-Jetzt-HH“ fordert die unverzügliche Einführung des neunjährigen Gymnasiums mit Wahlrecht zwischen G8 (acht Jahre bis zum Abitur) und G9 (neun Jahre bis zum Abitur) an allen Gymnasien für alle Eltern. Außerdem soll für alle Schülerinnen und Schüler in allen Klassenstufen der Gymnasien der sofortige Wechsel vom G8- in den dann neu zu bildenden G9-Zweig möglich sein (siehe Drs. 20/9962).

Keine detaillierten Ausführungen gibt es zur konkreten Umsetzung dieser Forderung. Es besteht die Sorge, dass eine Reform der Gymnasien in der von der Volksinitiative geforderten Form die Gymnasien insgesamt, aber auch jede einzelne Klassenstufe komplett durcheinanderwirbeln würde. Es steht zu befürchten, dass dann für Schul- und Unterrichtsentwicklung erstmal kein oder wenig Raum mehr wäre.

 

Ich frage daher den Senat:

1. Gibt es Überlegungen der zuständigen Behörde, wie lange die Umsetzung des von der Volksinitiative geforderten G8/G9-Wahlrechts an jedem Gymnasium dauern würde, wenn im Sommer 2015 ein Volksentscheid die Einführung beschließen sollte?

2. Die Initiative fordert ein Wahlrecht für Schülerinnen und Schüler zwischen G8 und G9 an jedem Gymnasium. Gibt es das von der Initiative geforderte Wahlrecht an jedem Gymnasium zwischen G8 und G9 an allen Gymnasien in anderen Bundesländern?

3. Die Initiative fordert, dass alle bereits eingeschulten Gymnasiastinnen und Gymnasiasten darüber entscheiden können, ob sie ihren G8-Bildungsgang fortsetzen wollen oder ob sie in einen neuen G9-Bildungsgang wechseln wollen. Welche Überlegungen und Modelle gibt es in der zuständigen Behörde, um diese Forderung umzusetzen? Welche Probleme entstehen dabei?

4. Gibt es Überlegungen der zuständigen Behörde, wie sich das von der Initiative geforderte Wahlrecht auf künftige Anmelderunden auswirken würde?

5. Gibt es Überlegungen der zuständigen Behörde, wie sich die Einführung parallel angebotener Bildungsgänge G8 und G9 an jeder Schule auf den Schulalltag auswirkt? Wenn ja, wie sehen diese Überlegungen aus?