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GABI, Hortreform, Pilotstandorte und Vergabeverfahren

Donnerstag, 23.12.2010

Nach den aktuellen Planungen des Senates, welche bereits an fünf so genannten „Pilotstandorten“ realisiert wurden, suchen sich Schulen Kooperationspartner aus dem Sozialraum (in der Regel Horte), um eine ganztägige Betreuung anbieten zu können. Dabei trifft die Schulkonferenz die Auswahlentscheidung. Die Schulbehörde prüft und genehmigt diese.

Die Betreuung muss mindestens drei Gruppen (je 19/23 Kinder) umfassen. Dieses Konzept soll nach dem derzeitigen Planungsstand flächendeckend umgesetzt werden.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

 

1. Welches rechtliche Konstrukt liegt der nachmittäglichen Bildung und Betreuung an den Schulstandorten zugrunde?

 

2. Inwieweit handelt es sich dabei um einen öffentlichen Auftrag gem. § 99 GWB?

 

3. Die benötigte Finanzierung allein für ein Jahr übersteigt in der Regel pro Standort den Schwellenwert gem. § 100 GWB und § 3 Vergabeordnung (200.000 €).

Demgemäß sind die EU-Vorgaben:

- Transparenz durch EU-weite Ausschreibung

- gleiche Chancen für alle Marktteilnehmer

- Rechtsschutz für ausgeschlossene und unterlegene Bieter

- Vergabe im offenen Wettbewerb

zu beachten.

Unterhalb des Schwellenwertes hat eine nationale Ausschreibung zu erfolgen.

 

Inwieweit sind diese Vorgaben bei den laufenden fünf Pilotstandorten beachtet worden?

Sofern sie nicht beachtet wurden, weshalb nicht?

 

Nach welchem Verfahren (bitte unter Darlegung von Fristen und Entscheidungs- /bzw. Umsetzungskorridoren) wird eine Vergabe an weitere Bewerber erfolgen?

 

4. Schulen, die eine ganztägige Betreuung in Kooperation mit der Jugendhilfe ab dem kommenden Schuljahr anbieten möchten, müssen ihren Antrag ab November bis spätestens Mitte Januar 2011 bei der Schulbehörde einreichen.

 

Wie viele Anträge sind bis jetzt bei der Schulbehörde eingegangen?

 

Von welchen Schulen kommen sie (Bitte nach Bezirken sortiert und unter Angabe der Belegenheit angeben)?