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Gängeviertel in Gefahr?

Freitag, 14.08.2009

In Hamburgs Innenstadt an der Caffamacherreihe / Ecke Valentinskamp befindet sich das nach Bombenkrieg, Wiederaufbau und diversen Sanierungswellen einzig verbliebene Stück Alt-Hamburgs, an dem sich noch nachvollziehen lässt, wie vor hundert Jahren in der Kernstadt gewohnt und gelebt wurde. Gründerzeitbauten mit Wohnungen und kleinen Geschäften bilden die Schauseite zur Straße, während sich in den Hinterhöfen Terrassenhäuser, Backsteinspeicher und ein Fabrikgebäude um die typisch engen Passagen und Gassen drängen. Desinteressiert am ideellen und historischen Wert dieses Ensembles verkaufte die Hamburger Finanzbehörde den städtischen Besitz im Jahr 2002 im Höchstbieterverfahren. Dadurch wurde das Areal mit so einem hohen Renditedruck für den Investor belastet, dass dieser zwischenzeitlich den Totalabriss beantragte, bevor er das Grundstück weiterverkaufte. Der hohe Verkaufspreis der Stadt hatte umfangreiche Eingeständnisse zugunsten des Investors zur Folge. Obwohl denkmalwürdig sollen die Gebäude laut aktuellen Planungen zu 80% abgerissen werden. Seit etwa sieben Jahren ist das Quartier entmietet, und die Häuser stehen seitdem leer. Aktuell passiert nichts und das ganze Viertel zerfällt.

 

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

 

1. Stimmt es, dass der Investor, die holländische Hanzevast-Gruppe, Gebäude des Gängeviertels bis auf die Fassaden entkernen, mit modernen Applikationen verändern und massiv aufstocken will, und wurde für diese Planung ein entsprechender Bauantrag eingereicht?

2. Plant der Investor im Gängeviertel den Bau einer Tiefgarage, Appartementwohnungen und Büros?

3. Werden Gebäude für den Plan des Investors im Gängeviertel abgerissen? Wenn ja, welche Gebäude werden abgerissen?

4. Falls sich die Pläne der Hanzevast-Gruppe nicht realisieren lassen, wird der Senat die denkmalgerechte Wiederherstellung des Gängeviertel-Areals befürworten und unterstützen?

5. Der Senat ist nach seinen Aussagen bestrebt, dass städtische Leerstände kreativen Nutzungen zugeführt werden sollen. Befürwortet der Senat, dass Künstler und Kreative, die in dieser Stadt auf der Suche nach bezahlbarem Wohnraum und Ateliers sind, die Gebäude bzw. Räume des Gängeviertels zu tragbaren Mieten zu überlassen?

6. Gibt es in Hamburg eine Kontrollaufsicht über städtische Haus-bzw. Wohnungsleerstände?

7. Warum ist in der Satzung der Sprinkenhof AG eine Mindestmiethöhe festgeschrieben, die bestimmte Formen kreativer, temporärer Nutzung mit niedrigeren Mieten ausschließen?