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Gastschulabkommen mit Schleswig-Holstein

Montag, 10.01.2011

Vor kurzem berichtete Bildungssenator Wersich in der Bürgerschaft, dass sich die Bundesländer Hamburg und Schleswig-Holstein auf ein Gastschulabkommen geeinigt hätten.

 

In diesem Zusammenhang frage ich den Senat:

1. Ist dieses Gastschulabkommen inzwischen vom Senat ratifiziert und in Kraft gesetzt worden?

2. Wenn nein, warum nicht?

3. Wenn nein, wann soll das Gastschulabkommen vom Senat ratifiziert und in Kraft gesetzt werden?

4. Können alle Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz Schleswig-Holstein, die zurzeit eine Hamburger Schule besuchen, nach den Vereinbarungen des neuen Gastschulabkommens diesen Schulbesuch bis zum Schulabschluss fortsetzen?

5. Wenn nein, warum nicht?

6. Ist in diesem Zusammenhang ein Stichtag vereinbart worden, mit dem geregelt ist, welche Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz Schleswig-Holstein, die zurzeit eine Hamburger Schule besuchen, diesen Schulbesuch fortsetzen dürfen? Wenn ja, welcher Stichtag wurde vereinbart?

7. Welche Regelungen gelten für solche Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz Schleswig-Holstein, die erst nach diesem Stichtag eine Hamburger Schule besuchen?

8. Wenn 4) nein: Welche Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz Schleswig-Holstein, die zurzeit eine Hamburger Schule besuchen, müssen unter welchen Umständen oder zu welchen Zeitpunkten damit rechnen, dass ihnen aufgrund ihres Wohnsitzes der bisherige Besuch einer Hamburger Schule nicht länger gestattet wird? Bitte ggf. die unterschiedlichen Regeln nach Schulformen aufschlüsseln.

9. Dürfen künftig alle Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz Schleswig-Holstein, deren Eltern das wollen, eine Hamburger Schule besuchen?

10. Wenn ja, mit welchen Schülerzahlen rechnet die Schulbehörde? Bitte nach den unterschiedlichen Schulformen gegliedert angeben und diesen Zahlen auch die jetzigen Zahlen für Hamburger Schüler mit Wohnsitz Schleswig-Holstein gegenüberstellen.

11. Wenn 9) nein: Unter welchen Umständen und Bedingungen können Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz Schleswig-Holstein nach den Vereinbarungen des neuen Gastschulabkommens eine Hamburger Schule besuchen?

12. Welche Ausgleichszahlungen leistet Schleswig-Holstein dafür, dass Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz Schleswig-Holstein künftig Hamburger Schulen besuchen dürfen? Bitte nach Jahren gestaffelt aufführen.

13. Welche Schülerzahlen wurden bei der Berechnung dieser Ausgleichszahlungen zugrunde gelegt? Bitte nach Jahren gestaffelt aufführen.

14. Sind weitere bilaterale Ansprüche und Kosten in diese Berechnungen eingeflossen? Wenn ja welche?

15. Für welche Zeitspanne soll das neue Gastschulabkommen gelten?

16. Gibt es Umstände, unter denen Nachverhandlungen vereinbart wurden?

17. Wenn ja, welche Umstände sind dies?