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Gebäudeensemble Beim Alten Schützenhof 20/22, Ecke Bartholomäusstraße 76 in Barmbek-Süd – Möglicher Abriss und Denkmalschutzstatus

Mittwoch, 14.09.2011

Das Gebäudeensemble Beim Alten Schützenhof 20/22, Ecke Bartholomäusstraße 76 in Barmbek-Süd wurde in den Jahren 1867 bis 1870 errichtet. Es handelt sich um das älteste Mietshaus Barmbeks und stellt heute das letzte bauliche Zeugnis der kleinteiligen Bauweise der frühen Barmbeker Arbeiterquartiere dar. Eine zusätzliche historische Bedeutung erhält das Gebäude dadurch, dass der als „Lord von Barmbek“ bekannte und inzwischen legendäre Berufsverbrecher Julius Adolf Petersen hier ab 1905 seine Kneipe geführt hatte.

 

In den vergangenen Monaten hat offenbar ein Besitzerwechsel des Gebäudes stattgefunden. Die neue Eigentümerin hat gegenüber den Mietern dem Vernehmen nach verlautbaren lassen, dass alle Mietverhältnisse gekündigt werden sollen, damit das Gebäudeensemble bereits im Frühjahr zugunsten eines Neubaus abgerissen werden kann.

 

Ein möglicher Abriss würde nicht nur den Verlust eines Gebäudeensembles von erheblicher historischer Bedeutung darstellen, sondern auch mehrere Mietparteien mit jahrzehntealten und dementsprechend günstigen Mietverträgen aus ihren Wohnungen vertreiben. Mithin würde ein Abriss einen gravierenden Einschnitt sowohl in das historische Stadtbild als auch in die gewachsene Bevölkerungsstruktur bedeuten.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

 

1. Ist dem Senat bzw. der zuständigen Behörde bekannt, dass die neue Eigentümerin den Abriss der Häuser plant?

 

a. Falls ja:

- Wann ist der entsprechende Antrag auf Genehmigung eingegangen?

- In welchem Stand befindet sich das Genehmigungsverfahren? Wie lange dauert es generell vom Eingang eines solchen Antrages bis zur Entscheidung der für die Genehmigung zuständigen Stelle?

- Wann soll der Abriss erfolgen?

- Was soll anstelle des Gebäudeensembles gebaut werden?

- Falls der Neubau von Wohnungen geplant ist: welche Art von Wohnungen sollen dort entstehen?

- Falls Mietwohnungen geplant sind: in welchem Preissegment soll die künftige Nettokaltmiete liegen?

 

b. Falls nein:

- Ist dem Senat bzw. der zuständigen Behörde bekannt, welche anderen Pläne es für die Zukunft des Gebäudeensembles gibt? Wenn ja: Wie lauten diese?

- Ist bekannt, ob anderweitige bauliche Veränderungen vorgenommen werden sollen?

- Ist bekannt, ob die Wohnungen im Haus beispielsweise in Eigentumswohnungen oder hochpreisige Mietswohnungen umgewandelt werden sollen?

 

 

2. Steht das Gebäudeensemble angesichts seines Alters und seiner historischen Bedeutung unter Denkmalschutz?

 

a. Falls ja: Wie lautet der derzeitige Denkmalschutzstatus? Handelt es sich um ein erkanntes oder um ein bereits vollständig geschütztes Denkmal?

b. Falls nein: Sind Maßnahmen geplant, dem Gebäudeensemble einen Denkmalschutzstatus zuzuerkennen? Sollte dies nicht der Fall sein: welche Gründe sprechen gegen einen Denkmalschutz?

c. Falls es sich um ein erkanntes Denkmal handelt:

- Was genau bedeutet dieser Status für einen möglichen Schutz vor etwaigen Abrissplänen?

- Wann soll dem Gebäudeensemble voraussichtlich der Status eines geschützten Denkmals zuerkannt werden? Welche Maßnahmen müssen dem vorausgehen, bzw. welche Bedingungen müssen erfüllt sein?

 

 

3. Ist dem Senat bzw. der zuständigen Behörde bekannt, welche Maßnahmen zum Schutz der Gebäudesubstanz getroffen wurden?

 

a. Ist bekannt, welche Maßnahmen zum Schutz der Gebäudesubstanz durch den ehemaligen Eigentümer getroffen worden?

b. Ist bekannt, welche Maßnahmen die jetzige Eigentümerin derzeit zum Schutz der Gebäudesubstanz vornimmt?

c. Ist bekannt, welche Maßnahmen zum Schutz der Gebäudesubstanz für die Zukunft geplant sind?