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Gefahrengebiete in Lurup und Osdorf - Welche Maßnahmen werden von der Polizei durchgeführt, um die Bevölkerung zu beschützen?

Donnerstag, 04.06.2009

Nachdem seit Beginn des Jahres die Polizei in Lurup und Osdorf über 60 Brände registriert hatte, wurden in diesen Stadtteilen „Gefahrengebiete“ ein-gerichtet. In der Drucksache 19/2812 hatte der Senat die räumliche Begren-zungen dieser beiden Gefahrengebiete skizziert, innerhalb derer die Polizei verdachtsunabhängige Identitätsfeststellung und Durchsuchung von Personen durchführen kann. Dieses Gefahrengebiet soll nach Medienberichten zeitlich bis voraussichtlich zu dem Zeitpunkt befristet sein, bis die Brandstifter (hof-fentlich bald) gefasst werden konnten.

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

 

1. In der Drucksache 19/2110 wird ausgeführt, dass das Gesetz zur Erhöhung der Sicherheit und Ordnung vom 16. Juni 2005 im § 4 Absatz 2 PolDVG die Ermächtigungsgrundlage für die Einrichtung von sogenannten Gefahrengebie-ten geschaffen hat. Es wird dargelegt, dass in diesen die Polizei „Personen kurzfristig anhalten, befragen, ihre Identität feststellen und mitgeführte Sachen in Augenschein nehmen“ darf.

a) Welche weiteren Rechte und Pflichte werden der Polizei innerhalb der be-sagten Gefahrengebiete (zusätzlich) eingeräumt? Bitte ausführen.

b) Wie und durch wen wurde bzw. wird die Bevölkerung in Lurup und Osdorf über die Einrichtung der Gefahrengebiete informiert?

2. Sind für die polizeilichen Maßnahmen in den o.g. Gefahrengebiete in Lurup und Osdorf – ggf. zeitlich befristet – mehr Polizisten zugeordnet bereit gestellt worden, um bspw. die Präsenz vor Ort zu erhöhen?

Wenn ja, wie viele?

Welchen Einheiten sind diese Polizeibeamten zugeordnet (Landesbereit-schaftspolizei, Polizeikommissariate oder andere) und welche Aufgaben über-nehmen diese?

Wenn nein, warum nicht?

3. In der Drucksache 19/2812 wird beschrieben, dass die Gefahrengebiete in Lu-rup und Osdorf von der Polizei anhand ihrer Lageerkenntnisse örtlich festge-legt werden.

Welche Behörden und Polizeidienststellen waren bei der räumlichen Festle-gung der Gefahrengebiete in Lurup und Osdorf beteiligt?

4. Welche fachlichen Gründe sprachen für den räumlichen Zuschnitt der Gefah-rengebiete in Lurup und Osdorf in der aktuellen Form?

5. Wurde das Bezirksamt Altona bzw. die Altonaer Bezirksversammlung im Vor-wege eingebunden?

Wenn ja, wann und durch wen? Wenn nein, warum nicht?

6. Hat sich am räumlichen Zuschnitt der Gefahrengebiete in Osdorf und Lurup im Vergleich zu den in der Drucksache 19/2818 genannten Begrenzungen geän-dert?

Wenn ja, wie? Bitte einzeln aufführen und begründen.

7. Ist seit der Ausweisung der Gefahrenzonen ein Rückgang der Brände zu ver-zeichnen gewesen?

Wenn ja, in welchem Umfang? Wenn nein, warum nicht?

8. Ist die Einrichtung der Gefahrengebiete Lurup und Osdorf zeitlich befristet?

Wenn ja, bis zu welchem Zeitpunkt? Wenn nein, warum nicht?

9. Welche Straftaten und Ordnungswidrigkeiten welcher Art wurden in den o.g. beiden Gefahrengebieten seid deren Einrichtung zur Anzeige gebracht wor-den? Bitte ausführen, gerne auch tabellarisch.

10. Werden die im Rahmen der Sonderrechte innerhalb der Gefahrenzonen in Lurup und Osdorf durchgeführten polizeilichen Kontrollmaßnahmen protokol-liert?

Wenn ja, wie oft haben solche bislang stattgefunden? Wenn nein, warum nicht?

11. Wurde bzw. wird der bezirkliche Ordnungsdienst in diese Maßnahmen miteinbezogen?

Wenn ja, wie und aufgrund welcher Rechtslage?

Wenn nein, warum nicht?

12. Ändern sich für den bezirklichen Ordnungsdienst die Rechtsgrundlagen in den o.g. Gefahrengebieten? Kann er in diesen ebenfalls verdachtsunabhängige Ausweiskontrollen oder andere Maßnahmen ausführen? Bitte ausführen.

13. Wie kann die Bevölkerung in Lurup und Osdorf nach Kenntnis des Senats sowie der zuständigen Behörden mehr dafür sensibilisiert werden, dass bspw. durch die Schließung der Haustüren der Wohngebäude bzw. der Müllcontainer potentiellen Brandstiftern der Zugang zu gefährlichen Brandherden entzogen wird?

14. Sind der Senat bzw. die zuständigen Behörden mit den örtlichen Wohnungsunternehmen im Gespräch, um mit diesen zusammen etwaige Sicherheitsmängel zu beheben?

Wenn ja, seit wann? Welche Maßnahmen wurden durchgeführt bzw. sollen noch durchgeführt werden?

Wenn nein, warum (noch) nicht?