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Geförderte, freiwillige Rückkehr von ausreisepflichtigen Menschen in ihre Herkunftsländer

Donnerstag, 15.06.2023

Einleitung für die Fragen:

Deutschland ist ein friedliches, prosperierendes Land mit einer hohen Anziehungskraft. Nach dem Ende der Corona-Pandemie hat die Zahl der unerlaubten Einreisen nach Deutschland stark zugenommen. Viele Menschen kommen nach Deutschland, hoffen auf ein neues Leben und beantragen Asyl. Diesen Anträgen kann nur entsprochen werden, wenn im Einzelfall tatsächliche Asylgründe vorliegen.

Aktuell halten sich in Deutschland rund eine Viertelmillion Menschen auf, die ausreisepflichtig sind. Dabei handelt es sich um Personen, die keine Aufenthaltsberechtigung mehr haben, weil ihr Asylantrag abgelehnt wurde bzw. weil sie mit einer Duldung hier leben.

Freiwillige sowie auch zwangsweise Rückkehrmaßnahmen stellen einen zentralen politischen Steuerungsansatz dar, wobei die freiwillige Rückkehr in die Herkunftsländer grundsätzlich Vorrang vor der zwangsweisen Rückführung hat. Der Bund und die Bundesländer unterstützen die Menschen bei der freiwilligen Rückkehr und Reintegration in das Herkunftsland. In einigen Fällen ist eine finanzielle Starthilfe möglich.

Ich frage den Senat:

Frage 1: Wie viele freiwillige Ausreisen haben in den Jahren 2018 bis 2022 in Hamburg stattgefunden? Bitte aufschlüsseln nach den zehn häufigsten Herkunftsländern.

Frage 2: Bei wie vielen Personen erfolgte die Ausreise mithilfe einer Förderung?

Frage 3: Welche Programme zur freiwilligen Ausreise gibt es?

Frage 4: Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um durch ein Programm zur freiwilligen Ausreise gefördert zu werden?

Frage 5: Welche finanziellen Mittel sind von 2018 bis 2022 für die Finanzierung der freiwilligen Ausreisen durch die Stadt Hamburg aufgewandt worden?

Frage 6: Welche Zielzahlen strebt der Senat für das Jahr 2023 für die freiwilligen Ausreisen an?

 

  • Kazim Abaci (Fachsprecher:in Migration, Integration und Geflüchtete)