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Geisterhaus Alter Zollweg 41

Montag, 14.01.2013

Im Alten Zollweg 41 in Rahlstedt-Oldenfelde befindet sich ein unbewohntes Mehrfamilienhaus, dem Eindruck nach aus den 1960er oder 1970er Jahren. Augenscheinlich handelt es sich hierbei um wenigstens vier Wohneinheiten, angeblich wurde das Haus aber nie völlig fertiggestellt. Das Gebäude ist so gut wie vollkommen zugewachsen, gleichwohl hängen in den Fenstern Gardinen, es wird auch davon berichtet, dass ab und zu Licht angeht. Vor Ort wird es daher auch das Geisterhaus genannt.

 

In diesem Zusammenhang frage ich den Senat:

 

1. Wann wurde das Mehrfamilienhaus in seinem jetzigen Zustand errichtet, von wann stammt die Baugenehmigung? Wie viele Wohneinheiten wurden genehmigt?

2. Wurde das Mehrfamilienhaus jemals bewohnt?

 Wenn ja: Von wann bis wann?

 Wenn nein: Warum wurde es nie seiner ursprünglich vorgesehenen Zweckbestimmung übergeben und als Wohnraum genutzt?

3. Welche rechtlichen Möglichkeiten hat die Verwaltung, das Mehrfamilienhaus zwangsweise einer Wohnnutzung zuzuführen?

4. Handelt es sich bei dem Haus um Wohnraum im Sinne des Hamburgischen Wohnraumschutzgesetzes?

 Wenn nein: An welchen Eigenschaften mangelt es, um von Wohnraum sprechen zu können?

5. Inwieweit ist die Verwaltung im Falle dieses Hauses in der Vergangenheit tätig geworden, mit welcher Zielrichtung und welchem Ergebnis?