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Geld für Doktortitel auch in Hamburg?

Dienstag, 08.09.2009

Die deutsche Wissenschaftslandschaft wird von einem Skandal erschüttert. Die Kölner Staatsanwaltschaft ermittelt gegen fast 100 Hochschullehrer aus dem gesamten Bundesgebiet wegen Bestechlichkeit. Die Beschuldigten sollen Gelder von einer Wissenschafts-Beratungsfirma aus Bergisch Gladbach dafür erhalten haben, dass sie Doktoranden, die zum Teil ungeeignet waren, zur Promotion verhalfen. Von den mutmaßlichen Betrugsfällen sollen auch Hochschullehrer in Hamburg betroffen sein. Die Verdächtigten sollen ihre Dienstpflichten dadurch verletzt haben, wonach sie Doktoranden entgeltlich betreut haben. Es besteht außerdem der Verdacht, dass die freie Auswahl der Promotionsstudenten durch Geldzahlungen beeinträchtigt wurde.

 

 

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

 

 

 

1. Hat die Staatsanwaltschaft Köln bei der Universität Hamburg Akteneinsicht beantragt?

 

2. Geht es bei den Untersuchungen um die Frage, ob die Doktoranden die Dissertation selbst geschrieben haben oder nur um die Frage, ob die Hochschullehrer bei der Auswahl ihrer „Kandidaten“ von einer sogenannten Wissenschaftsberatung bestochen wurden?

 

3. Gibt Erkenntnisse darüber, welche Fachbereiche der Universität von einer Akteneinsicht der Staatsanwaltschaft Köln betroffen sind?

 

4. Gibt Erkenntnisse darüber, wie viele Fälle der Universität Hamburg von einer Akteneinsicht der Staatsanwaltschaft Köln betroffen sind?

 

5. Liegen dem Senat Erkenntnisse darüber vor, ob es sich bei den Verdächtigen um ordentliche Professoren, Honorarprofessoren oder Privatdozenten handelt?

 

6. Wenn ja, aus welchen Fachbereichen stammen die jeweils beschuldigten Personen?

 

7. Wie hoch waren die Geldbeträge, die im Zusammenhang mit dem Promotionsverfahren einer sogenannten Wissenschaftsberatung an die Beschuldigten gezahlt wurden?

 

8. Falls es im Zusammenhang der Ermittlungen der Staatsanwaltschaft zu einer Verurteilung der Hochschullehrer kommt, welche beruflichen bzw. beamtenrechtlichen Konsequenzen hat dies für den Personenkreis?

 

9. Besteht die Wahrscheinlichkeit, dass in dem Verfahren betroffene Hochschullehrer an anderen oder überhaupt an der Universität Hamburg weiter lehren und prüfen dürfen?

 

10. Werden Fälle an der Universität Hamburg von der Staatsanwaltschaft ermittelt, in denen die Promotion mit einer „Disputation“ abgeschlossen wurde? Wenn ja, in wie vielen Fällen wurde ermittelt? Gibt es Fälle, in denen es zu rechtskräftigen Entscheidungen gekommen ist? Um welche rechtlichen Abschlussverfahren handelt es sich?

 

11. Werden Fälle an der Universität Hamburg von der Staatsanwaltschaft ermittelt, in denen die Promotion mit einem „Rigorosum“ abgeschlossen wurde? Wenn ja, in wie vielen Fällen wurde ermittelt? Gibt es Fälle, in denen es zu rechtskräftigen Entscheidungen gekommen ist? Um welche rechtlichen Abschlussverfahren handelt es sich?

 

 

12. Welche Konsequenzen haben die ermittelten Fälle für die „Personen“, die über die Wissenschaftsberatungsfirma aus Bergisch Gladbach ihren Doktortitel erlangten? Haben in einzelnen Fällen Verjährungsfristen Auswirkungen auf die Ermittlungen? Wenn ja, wie viele Verfahren sind davon betroffen?

 

13. Falls in Hamburg auch Hochschullehrer unter Verdacht stehen, ungeeignete Kandidaten als Doktoranden angenommen und „Bestechungsgelder“ von einer sogenannten Wissenschaftsberatung erhalten zu haben, welche Maßnahmen wird der Senat unternehmen, damit in der Zukunft solche Fälle ausgeschlossen sind?