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Gerichtsnahe Mediation in Hamburg

Dienstag, 25.01.2011

In Fortführung der schriftlichen kleinen Anfrage 19/800 fragen wir den Senat:

 

1. An welchen hamburgischen Gerichten wird derzeit die gerichtsnahe Mediation angeboten bzw. durchgeführt und seit wann?

2. An welchen hamburgischen Gerichten wird bisher keine gerichtsnahe Mediation angeboten und warum nicht?

3. Wie viele gerichtliche Mediationsverfahren wurden in den Jahren 2008, 2009 und 2010 an welchen hamburgischen Gerichten mit welchem Streitgegenstand durchgeführt (bitte nach Jahren und Gerichten getrennt angeben)?

4. In wie vielen Fällen konnte das gerichtliche Verfahren auf Grund einer erfolgreichen Mediation beendet werden und in welcher Form wurde es beendet?

5. Wie lange dauerten die gerichtlichen Mediationsverfahren in den Jahren 2008, 2009 und 2010 durchschnittlich (aufgegliedert nach den einzelnen Gerichten und Jahren)?

6. Wie viele Richterinnen und Richter sind in Hamburg bereits ausgebildete Mediatoren (Gesamtzahl sowie getrennt nach den einzelnen Gerichten, die Mediationsverfahren durchführen)?

7. Wie viele Hamburger Richterinnen und Richter befinden sich derzeit in der Mediationsausbildung?

8. Gibt es mittlerweile, wie in Drs. 19/800 angekündigt, ein Konzept der Justizbehörde für das künftige Angebot der Gerichtsmediation in Hamburg? Wenn ja, seit wann und mit welchen Inhalten? Wenn nein, warum nicht?

9. Werden von Seiten der Justizbehörde nunmehr einheitliche Ausbildungsstandards an die Ausbildung der Richterinnen und Richter in der Mediation gestellt? Wenn ja, welche? Wenn nein, warum nicht bzw. plant die Justizbehörde, künftig derartige Ausbildungsstandards zu formulieren?

10. Sind die Planungen, ob eine Ausbildung zur Gerichtsmediatorin, zum Gerichtsmediator bzw. eine Fortbildung der Gerichtsmediatorinnen und –mediatoren durch die Justizbehörde angeboten werden können, mittlerweile abgeschlossen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht?

11. In welcher Höhe hat die Justizbehörde in den Jahren 2009 und 2010 Mittel für die Mediatoren-Ausbildung von Richterinnen und Richtern zur Verfügung gestellt? Wie stellt sich der Plan für die Jahre 2011 und 2012 dar?

12. In welcher Höhe hat die Justizbehörde in den Jahren 2009 und 2010 Mittel für Fortbildungs- und Supervisionsangebote im Bereich der Mediation von Richterinnen und Richtern zur Verfügung gestellt? Wie stellt sich der Plan für die Jahre 2011 und 2012 dar?

13. Wie viele Richterinnen und Richter wurden in den Jahren 2009 und 2010 durch diese Mittel im Rahmen ihrer Mediatoren-Ausbildung unterstützt? Wie hoch war jeweils der Zuschuss der Justizbehörde und wie hoch der Eigenanteil der Richterinnen und Richter?

14. Wie viele Richterinnen und Richter wurden in den Jahren 2009 und 2010 durch diese Mittel im Rahmen von Fortbildungs- und Supervisionsangebote im Bereich der Mediation unterstützt? Wie hoch war jeweils der Zuschuss der Justizbehörde und wie hoch der Eigenanteil der Richterinnen und Richter?

15. Nach welchen Kriterien wurden die Zuschüsse der Justizbehörde vergeben?

16. Gab es in diesem Zeitraum Richterinnen und Richter, die keine Zuschüsse der Justizbehörde für ihre Mediatoren-Ausbildung und / oder Fortbildungs- und Supervisionsangebote im Bereich der Mediation erhielten? Wenn ja, wie viele und aus welchen Gründen?

17. Erfolgt eine Entlastung der Richterinnen und Richter für ihre Mediationstätigkeit z.B. durch Freistellung? Wenn ja: in welcher Form und in welchem Umfang? Wenn nein, warum nicht?

18. An welchen hamburgischen Gerichten stehen geeignete Räume für die Mediation zur Verfügung?

19. Wurde die bisherige gerichtliche Mediationspraxis in Hamburg mittlerweile einer Gesamtevaluation durch die Justizbehörde unterzogen? Wenn ja: Zu welchen Ergebnissen ist die Evaluierung gelangt? Wenn nein: Warum nicht?

20. Haben die einzelnen hamburgischen Gerichte, an denen gerichtsnahe Mediation angeboten wird, eine Evaluation vorgenommen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis (bitte ggf. differenziert nach den jeweiligen Gerichten)?

21. Sind die in Drs. 19/800 angekündigten Planungen der Justizbehörde und der Gerichte für eine verstärkte und einheitliche Öffentlichkeitsarbeit inzwischen abgeschlossen? Wenn ja, mit welchem Resultat und welchen Maßnahmen? Wenn nein, warum nicht?