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Geschäftsführung für das HIBB: Disziplinarverfahren und Verwaltungsverfahren

Montag, 15.03.2010

Auf meine Nachfrage hat der Senat mitgeteilt, das im Januar 2008 eingeleitete Disziplinarverfahren gegen den ehemaligen Geschäftsführer des Hamburger Instituts für Berufliche Bildung sei am 6. August 2008 wegen eines „vorgreiflichen Verwaltungsverfahrens“ gemäß §14 Disziplinargesetz (HmbDG) ausgesetzt worden. Dieses Verfahren habe die Stadt eingeleitet; zur Dauer des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens könne die Senatsseite nichts sagen (Drs. 19/5335, 19/5249).

Ich frage den Senat:

 

1. Worum handelt es sich bei diesem Verwaltungsverfahren und worum geht es inhaltlich?

2. Aufgrund welcher Vorschrift des §14 HmbDG wurde das Disziplinarverfahren ausgesetzt, handelt es sich um ein Verfahren im Sinne von §14 Absatz 2?

3. Über welche Frage ist in dem Verwaltungsverfahren zu entscheiden und weshalb ist das Verfahren für die Entscheidung im Disziplinarverfahren von Bedeutung?

4. Wie ist das Verwaltungsverfahren rechtlich einzustufen, um was für eine Klageart handelt es sich?

5. Wann genau hat die Stadt welches gerichtliche Verfahren eingeleitet und bei welchem Gericht?

6. Was begehrt die Stadt mit der Einleitung des Verfahrens, worauf zielt das Verfahren?

7. Welchen Antrag hat die Stadt gestellt? Welche Feststellung soll das Gericht treffen oder wen zu welcher Leistung verpflichten?

8. Wer ist Beklagter / Antragsgegner der Stadt und wie hat sich die andere Partei eingelassen?

9. Handelt es sich um ein Verfahren nur in der Hauptsache oder geht es auch um vorläufige Feststellungen?

10. Welche Entscheidungen haben Gerichte im Zuge dieser rechtlichen Auseinandersetzung bereits getroffen und in welchem rechtlichen Stadium befindet sich die Auseinandersetzung (Hauptsache, erste oder zweite Instanz)?

11. Gibt es weitere Verwaltungsverfahren oder gerichtliche Auseinandersetzungen, die das Disziplinarverfahren gegen den ehemaligen Geschäftsführer des HIBB berühren? Seit wann und worum geht es jeweils dabei?